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Regelwerke zur Trinkwasserinstallation

Antworten von Profis

Wir geben Fragen und Antworten der Experten von Geberit, Heike Stickann und Friedrich Stöckl, aus dem Webinar „Trinkwasserinstallation: die aktuellen Regelwerke im Überblick“ auszugsweise wieder. Zuerst erschien dieser Beitrag auf www.haustec.de, dem Portal für Gebäudetechnik des Gentner-Verlags.

1. Frage:

Wenn bei einer früheren Probe schon einmal Pseudomonas nachgewiesen wurden, diese aber nachweislich entfernt wurden, muss ich dann bei der nächsten Regeluntersuchung (nach 3 Jahren) wieder auf Pseudomonas testen?

Antwort:

Je nach Gebäudetyp ist die Untersuchung auf Pseudomonas aeruginosa eine Bedarfsuntersuchung. Außerhalb medizinischer Bereiche besteht keine Untersuchungspflicht gemäß TrinkwV. Jedoch ist abzuklären, inwieweit es sich um eine eventuelle Sondernutzung handelt. Darüber hinaus gilt es, dies im Zweifelsfall immer mit dem zuständigen Gesundheitsamt zu klären und danach festzulegen.

2. Frage

Mit welcher Sicherungseinrichtung müssen Außenwasserzapfstellen bei frostfreien Außenarmaturen abgesichert werden, an der Außenwand?

Antwort:

Hier handelt es sich um eine Sicherungseinrichtung HD (Rohrbelüfter für Schlauchanschlüsse kombiniert mit Rückflussverhinderer) bis Kategorie 3 bei atmosphärischem Außendruck. Diese Punkte sind im Detail der DIN EN 1717 in der aktuellen Fassung aus 08-2011 zu entnehmen.

3. Frage

Gilt der Spitzendurchfluss für Hotels nur für „Messehotels“, da mit einer hohen Auslastung gerechnet wird?

Antwort:

Die Gleichzeitigkeit für Hotels aus der DIN 1988-300 stellt eine hohe Auslastung dar, wie sie beispielsweise in Messehotels eintreten kann. Generell sind die Nutzung und die daraus resultierende Gleichzeitigkeit vor der Berechnung mit dem späteren Betreiber festzulegen. Dieses ist danach in dem nach DIN 1988-200 gefordertem Raumbuch schriftlich zu fixieren.

4. Frage

Gibt es noch weitere Gebäudekategorien als die im Diagramm der 1988-300?

Antwort:

Nein, darüber hinaus sind keine weiteren Kategorien vorgesehen. Sinngemäß ist jedoch immer nach der Antwort aus Frage 3 zu verfahren und den Gebäudetyp auf den Bedarf zu planen, da es sich in den Gleichzeitigkeiten für die Berechnung des Spitzendurchflusses (siehe DIN 1988-300, Gleichung 9, Punkt 5.3) immer um Anhaltswerte handelt, welche teilweise nur bedingt anzusetzen sind.

5. Frage

Wie wird z. B. ein Einzelhandel eingestuft? Hier sind mehrere unterschiedliche Verbrauchstypen vorhanden: Metzgerei, Bäckerei, Kaffee usw.

Welche Kurve für Spitzendurchflüsse kann annähernd für Labore angewendet werden?

Antwort:

Diese Frage lässt sich mit einem Auszug aus der DIN 1988-300 Punkt 5.3 beantworten:

Für Sonderbauten (d. h. andere als die in Tabelle 3 genannten Gebäudetypen) und Trinkwasser-Installationen in Gewerbe- und Industrieanlagen sind besondere Betrachtungen über die Gleichzeitigkeit der Wasserentnahme anzustellen. In Industrie-, Landwirtschafts-, Gärtnerei-, Schlachthof-, Molkerei-, Wäschereibetrieben, Großküchen, öffentlichen Bädern usw. muss der Spitzendurchfluss in Absprache mit dem Betreiber der Anlage aus dem Summendurchfluss ermittelt werden. Dies gilt auch für Teilbereiche von Trinkwasser-Installationen, z. B. Gewerbebetriebe in Wohnhäusern. Die Spitzendurchflüsse der Teilbereiche der Trinkwasser-Installation sind zu addieren, wenn sie zeitlich zusammenfallen.

6. Frage

Wie wird eine Nutzungseinheit (NE) definiert? Ist es grundsätzlich eine Wohnung oder kann ein Büro-WC-Kern als NE definiert werden?

Antwort:

Eine Nutzungseinheit (NE) ist unabhängig vom Gebäude und der Nutzung ein in sich abgeschlossener Sanitärraum, wie beispielsweise Badezimmer, Küche oder Ähnliches.

Das bedeutet, es ist nicht der gesamte „WC-Kern“ als Sammelbegriff für mehrere WC-Räume in einer Nutzungseinheit zusammenzufassen, sondern alle WC-Räume für Damen, Herren und Personal sind einzeln zu betrachten. Sollten in diesem Gebäude Reihenanlagen vorhanden sein, so gilt hier wieder die Absprache mit dem Betreiber zur erwarteten Nutzung und die Erstellung eines Raumbuches. In jeder NE werden maximal die zwei größten Berechnungsdurchflüsse addiert.

7. Frage

In einem Pflegeheim habe ich ein Zimmer mit einem Bad, in dem Dusche, WC und Handwaschbecken vorhanden sind. Das Zimmer wird immer nur mit einer Person belegt. Darf ich als Nutzungseinheit dann nur den größten Verbraucher, also die Dusche, annehmen?

Antwort:

Es sind auch in diesem Fall die beiden größten Entnahmestellen zu berücksichtigen, da es sich in dieser und anderen Einrichtungen um eine Trinkwasser-Installation handelt, in der mehrere Nutzungseinheiten vorhanden sind und dies in der Summe zu einer Unterdimensionierung der Anlage führen könnte.

8. Frage

Wie sieht es mit der Absicherung von Außenzapfstellen im Bestand aus?

Antwort:

Sollten im Bestand Mängel festgestellt werden, ist generell der Betreiber darauf hinzuweisen, welcher für die Beseitigung verantwortlich ist. Es ist aber ebenso zu prüfen, ob die Installation zum Zeitpunkt der Abnahme den damals gültigen Regelwerken entsprochen hat.

9. Frage

Im Bestand findet man auch Leitungen als Stichleitung von 4–9 m Länge vor. Wie ist damit umzugehen?

Antwort:

Es gilt generell für alle Teile in der Trinkwasserinstallation, dass der bestimmungsgemäße Betrieb zu garantieren ist. Das bedeutet im Bestand unter Umständen einen nötigen Rückbau, Änderung in der Rohrleitungsführung oder den Einbau von Spüleinrichtungen oder die Erstellung eines Spülplans zur manuellen Spülung, um den vorgeschriebenen Wasserwechsel sicherzustellen.

10. Frage

Häufig wird die Erstuntersuchung für warmes Trinkwasser angesprochen. Ist eine Erst- bzw. Wiederholungsuntersuchung für kaltes Trinkwasser nicht erforderlich?

Antwort:

Bei der ersten systemischen Untersuchung nach TrinkwV bei Anlagen, die der Untersuchungspflicht unterliegen, wird lediglich die PWH (früher TWW) an den repräsentativen Stellen auf Legionella spec. beprobt und untersucht.

Abkürzungen

  • PWH steht für Potable Water Hot, ehemals TWW, also Trinkwasser warm
  • PWC steht für Potable Water Cold, ehemals TWK, also Trinkwasser kalt
  • 11. Frage

    Wie erfolgt die Probenahme bei Durchlauferhitzer mit kurzer Strecke zur Armatur?

    Antwort:

    Es ist auch in diesem Fall zu prüfen, ob die 3-Liter-Regel eingehalten und die Anlage damit nicht untersuchungspflichtig ist. Sollte durch Überschreitung die Notwendigkeit einer Untersuchung bestehen, sind hier geeignete Probenahmestellen vorzusehen. Diese werden üblicherweise an den Eckventilen (Waschtisch) eingebaut, da hier eine sichere Trennung von PWH und PWC gewährleistet ist.

    12. Frage

    Wie wird ein Einfamilienhaus mit integrierter z. B. Arzt- od. Massagepraxis (gewerblich, aber ohne großen TW-Speicher) bewertet, bezüglich der Untersuchungspflicht auf Legionellen?

    Antwort:

    Generell ist ein Einfamilienhaus nach TrinkwV nicht untersuchungspflichtig, da dieses immer eine Kleinanlage darstellt.

    13. Frage

    Wer kontrolliert den bestimmungsgemäßen Betrieb?

    Antwort:

    Leider absolut niemand. Diesen einzuhalten ist alleinige Betreiberpflicht und sollte damit sichergestellt sein. Der Hinweis darauf erfolgt bei der Inbetriebnahme, Einweisung und Übergabe an den Betreiber.

    14. Frage

    Wie ist die Trinkwassererwärmung über Frischwassermodule mit Plattenwärmetauschern in Bezug auf die Legionellenbildung zu bewerten, und wäre es nicht sinnvoller in großen Anlagen diese Module in Kaskade zu verwenden?

    Antwort:

    Die hygienische Beurteilung einer Trinkwasserinstallation ist immer in der Gesamtheit aller Komponenten durchzuführen und kann nicht alleinig auf die Warmwasserbereitung reduziert werden. Es ist aber richtig, dass sich die geringen Wasser­inhalte bei Ladesystemen positiv auf die Anlagen auswirken.

    15. Frage

    Wer trägt die Kosten in einem Mietshaus für Maßnahmen bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmewerts von Legionellen?

    Antwort:

    Die Kosten für erforderliche Maßnahmen infolge der Überschreitung des technischen Maßnahmewerts trägt zur Gänze der Betreiber der Trinkwasserinstallation.

    16. Frage

    Bei einem Zahnarzt ist ein Druckbehälter zur Desinfektion der Zahnarztbestecke vorhanden. Es ist eine Vakuumpumpe eingebaut, die mit Stadtwasser gekühlt wird. Wie muss hier abgesichert werden?

    Antwort:

    Der Wasseranschluss einschließlich der erforderlichen Sicherungseinrichtung erfolgt generell nach DIN EN 1717 in Verbindung mit den Installationshinweisen der Hersteller.

    17. Frage

    Muss der Mieter oder der Vermieter Maßnahmen ergreifen, wenn in einem Mehrfamilienhaus durch z. B. Urlaub die Trinkwasserentnahme für 14 Tage unterbrochen wird?

    Antwort:

    Der Mieter einer Wohnung wird mit Unterschrift des Mietvertrages automatisch zum Betreiber der Trinkwasserinstallation in seiner Wohnung und ist somit für die Einhaltung des bestimmungsgemäßen Betriebes verantwortlich. ■

    Fragen zu Legionellen und anderen Bakterien beschäftigen die SHK-Fachwelt dauerhaft
    Getty Images/iStockphoto
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    Planungsgrundlagen für Hotels unterscheiden sich von denen für Wohnungen bezüglich der Gleichzeitigkeit der Nutzung
    Getty Images/iStockphoto
    Planungsgrundlagen für Hotels unterscheiden sich von denen für Wohnungen bezüglich der Gleichzeitigkeit der Nutzung

    Nächstes Webinar

    Im November gibt es das nächste Webinar zu dem Thema.
    Melden Sie sich an zu dem kostenfreien Seminar unter
    www.haustec.de

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