Stromschlag durch veraltete Elektroinstallationen in Altbauten

22. Mai 2013 Redaktion Erstellt in Gut zu wissen, Haustechnik Keine Kommentare »

  • Was Hauseigentümer und Heizungsinstallateure bei Umbauten unbedingt wissen sollten
  • Personengefährdung durch veraltete Zwei-Leiter-Elektroinstallationen
  • Vor dem Heizungseinbau sollte die Elektroinstallation überprüft und ggf. umgebaut werden

Veraltete Elektroinstallationen in Altbauten können unter bestimmten Umständen lebensgefährlich sein, zum Beispiel nach dem Einbau einer neuen Heizung. Darauf macht der VDE-Ausschuss Sicherheits- und Unfallforschung jetzt in einer neuen Publikation aufmerksam. Eigentümer sollten wissen, dass bei veralteten Elektroinstallationen (Zwei-Leiter-Installationen) in Räumen mit guter elektrischer Isolierung, beispielsweise durch trockene Holzfußböden, dann hohe Gefährdungen entstehen können, wenn durch metallene Rohrinstallationen die „elektrische Erde“ (Erdpotential) im Raum berührbar wird. Dies kann auch durch ein Elektrogerät passieren, das an eine Schutzkontaktsteckdose angeschlossen ist und dessen Metallgehäuse dadurch elektrisch geerdet ist. Um tödliche Elektrounfälle zu vermeiden, müssen solche Altanlagen umgehend umgerüstet und damit an die gültigen VDE-Normen angepasst werden.

Ein typischer Fall
Familie W. hat ein altes Haus, Baujahr 1957, gekauft und macht sich an die Renovierung. Die alten Holzfußböden bleiben, die Elektroinstallation ist seit dem Errichten des Hauses unverändert geblieben und funktioniert auf den ersten Blick tadellos. Die Ofenheizung wird durch eine moderne Heizungsanlage ersetzt. Was Herr W. nicht ahnt: Hier lauert tödliche Gefahr. Als er sich an den neuen Heizkörper lehnt und gleichzeitig die metallene Stehleuchte zurechtrücken will, fällt er tot um. Wie konnte das passieren?

Die Metallteile der Stehleuchte standen aufgrund einer beschädigten Isolierung im Inneren des Leuchtensockels unter 230 V Netzspannung. Vor der Renovierung hätte der trockene Holzfußboden elektrisch isolierend gewirkt, der Mensch wäre in diesem Fall nur von einem sehr geringen Strom (von kleiner als einem Milliampere) in Richtung Erde durchflossen. Durch den Einbau der Heizung haben sich die Verhältnisse jedoch verändert. Nun stehen die metallenen Heizkörper im Raum über die Heizungsrohre in direkter Verbindung mit dem elektrischen Erdpotential. Das heißt, die isolierende Eigenschaft des Fußbodens schützt nicht mehr umfassend. Berührt eine Person das unter Spannung stehende Leuchtengehäuse und gleichzeitig den leitfähigen Metallheizkörper, wird der Stromkreis mit geringem elektrischen Widerstand zur Erde geschlossen. Dann fließt Strom von 200 Milliampere oder mehr vom spannungsführenden Leiter über das Leuchtengehäuse, den menschlichen Körper und den Heizkörper direkt zur Erde. Dieser Strom ist um ein Vielfaches höher als die Stromstärke von 40 Milliampere, die für Menschen bereits tödlich sein kann.

Das Problem: Nach dem Einbau einer Heizung in einem Haus mit veralteter Zwei-Leiter-Installation sind die Bewohner stark gefährdet. Wenn hier eine Person ein defektes Elektrogerät mit Netzspannung am Gehäuse berührt, fließt wegen der elektrischen Erdberührung über den Heizkörper ein hoher Strom durch den Körper, der oftmals tödlich ist.

Problem: Gefahr wird oft nicht erkannt
Solche tragischen Unfälle können passieren, weil oftmals weder Hauseigentümer noch Heizungsinstallateure die beschriebenen Gefahren von Elektroanlagen mit veralteten Zwei-Leiter-Installationen kennen. Der Heizungsbauer steht auf dem Standpunkt, dass „ein Heizungseinbau kein Eingriff in die Elektroinstallation“ ist. Und der Hauseigentümer beruft sich auf den sogenannten „Bestandsschutz“, nach dem unveränderte Elektroinstallationen weiter betrieben werden können, auch wenn sie nicht mehr den neuesten Normen entsprechen. Der Elektrofachmann kennt dagegen die beschriebene Gefahr. Bei regelmäßig durchgeführten Wiederholungsprüfungen hätte ein Elektroinstallateur dieses Problem erkannt und die Elektroanlage entsprechend umgerüstet. Solche Prüfungen sind aber für private Hauseigentümer rechtlich nicht vorgeschrieben – im Unterschied zum gewerblichen Bereich, wo Wiederholungsprüfungen Pflicht sind.

  • Was können Heizungsinstallateure und Hausbesitzer tun?
    Vor dem Einbau einer neuen Heizung sollte der Heizungsinstallateur den Hausbesitzer auf eine eventuelle Gefährdung durch veraltete Elektroinstallationen hinweisen.
  • Hauseigentümer sollten einen Elektroinstallateur informieren, dass eine neue Heizung eingebaut wird und ihn beauftragen, die Elektroanlage zu überprüfen sowie gegebenenfalls anzupassen. Die Überprüfung sollte am besten in regelmäßigen Abständen erfolgen, mit der sogenannten Wiederholungsprüfung, auch wenn dies im Privatbereich gesetzlich nicht gefordert ist. Für Mietshäuser oder -wohnungen ist eine Wiederholungsprüfung aber auf jeden Fall bei jedem Mieterwechsel anzuraten.

Weitere Informationen unter www.vde.com und www.vde.com/suf.

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Immer schön erinnern

21. Mai 2013 monteur Erstellt in Gut zu wissen, Knigge, Sanitär Keine Kommentare »

Wenn Kunden Termine verpennen
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Nicht nur der Kundendienst selbst, sondern auch seine Organisation ist nicht immer ein Zuckerschlecken. Das gilt besonders für Terminabsprachen mit den Klienten. Ist diese Vorplanung gut und läuft die Arbeit glatt, wird jeder pünktlich bedient. Doch trotz präzisen Erscheinens steht man so dann und wann vor der geschlossenen Tür.

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Man klingelt an der Haustür. Es ist exakt 10 Uhr. Den Wunschtermin des Kunden genau eingehalten, den Job vorher prima erledigt. Es läuft. Oder etwa nicht? An der Tür keine Regung; statt anerkennende Worte über die Pünktlichkeit – nur Ruhe. Auch ein zweites Anläuten führt zu keinem anderen Resultat. Es ist wie es ist. Der Kunde ist nicht daheim. Den kompletten Beitrag lesen »

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Keine Idee für das Berichtsheft? Wir haben eine!

17. Mai 2013 Redaktion Erstellt in Gut zu wissen, Moin Leute!, Spezial Keine Kommentare »

>>>zum Absaugen<<<>>>Fachbericht Umwelt_Pflanzen-Kläranlg.<<<

>>>zum Absaugen<<<>>>Fachbericht Wärme_NDGas.Leitg.prüfen<<<

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Gegen Öl­katastrophen im Keller

16. Mai 2013 Loeti Erstellt in Gut zu wissen, Haustechnik, Heizung, Spezial Keine Kommentare »

Jede Bevorratung von Heizöl in deutschen Kellern ist daher auch mit besonderer Sorgfalt und eine Menge an Sicherheitsvorschriften verbunden. Gut so, denn wer möchte schon für eine Ölkatastrophe in seiner Nachbarschaft verantwortlich sein? Zuerst einmal sollen natürlich theoretische Unglücksmöglichkeiten auf eine gewisse Wahrscheinlichkeit hin überprüft werden.

Das Unglücksszenario
Die Dämpfe, die einen Öltank verlassen, können theoretisch brennbar sein. Deshalb darf man in der Umgebung eines Tanks nicht rauchen oder auch nur eine offene Flamme nutzen. Aber warum sollte man bitteschön oberhalb des Tanks ein Ventil einbauen, das erst bei Einschalten der Brennerpumpe die Saugleitung öffnet? Denn genau das ist die Aufgabe des hier beschriebenen Antiheberventils. Oberhalb des Tanks angebracht schließt es die Leitung zum Brenner mittels einer Federkraft und öffnet erst, wenn der Unterdruck einen Schwellenwert überschreitet. Es soll damit verhindert werden, dass bei einer Leckage in der Zuleitung zum Brenner der Tank leer gesaugt wird. Gemeint ist diese Leersaugung ohne den Einsatz von Pumpen und zwar nur durch das physikalische Prinzip des Ausheberns. Legt man nämlich ein Schlauchende in ein hochgelegenes, flüssigkeitsgefülltes Becken und lässt das andere Ende dieses Schlauches, während dieser gefüllt ist, an einer tieferen Stelle frei auslaufen, entleert sich nicht nur die Flüssigkeitsmenge, die sich zwischen der höchsten Stelle und dem freien Auslauf befindet. Es wird überraschenderweise das hochgelegene Becken über den Weg nach unten entleert. Dabei fließt die Flüssigkeit ohne Pumpenleistung eben auch mal ein Stückchen bergauf. Und im Zusammenhang mit diesem Phänomen ist es nicht abwegig, dass eine undichte Ölleitung auch ohne
Pumpenbetrieb zu einer Entleerung des Tanks führen kann.

Die maßgebliche Höhendifferenz befindet sich zwischen Einbaupunkt
des Ventils und dem tiefsten Punkt der Entnahmeleitung

Wie soll das gehen?
Um eine Flüssigkeit bergauf zu bewegen, reicht es aus, einen Unterdruck zu erzeugen. Nuckelt man an einem Strohhalm, so kann die Flüssigkeit zweifellos die Höhendistanz zwischen tief liegendem Becher und höher gelegenem Mund überwinden. Dabei ist eine angesaugte Flüssigkeit nicht wählerisch bezüglich des Unterdrucks. Ob der Unterdruck nun durch das von Menschen gemachte Saugen oder das Saugen einer Pumpe ausgelöst wird, kann die Brühe aufgrund mangelnder Intelligenz nicht unterscheiden. Und bleibt man bei dem Bild der völlig verblödeten Flüssigkeit, so wird diese auch niemals unterscheiden zwischen einer Flüssigkeitssäule in einem Schlauch, die soeben ins Tal rauscht und dem Kolben einer medizinischen Spritze, der per Handkraft eine Flüssigkeit einsaugt. Zieht man an einer Spritze den Kolben zurück, so schafft dies den Unterdruck und den Platz für die nachströmende Flüssigkeit. Rauscht das Wasser
in einem gefüllten Schlauch, getrieben durch die Schwerkraft ins Tal, schafft dies ebenso Unterdruck und Platz für eine nachströmende Flüssigkeit. Das nennt man Analogie und kann als bildlicher Vergleich wunderbar im Kopf bleiben.
Zurück zum Öltank
Hier wird aus den zuvor genannten Gründen in die Saugleitung von Ölfeuerungsanlagen ein so genanntes Antiheberventil („Hebersicherung“) eingesetzt. Allerdings nur, wenn der maximale Füllstand im Tank oberhalb der tiefsten Stelle
in der Saugleitung liegt. Das Ventil verhindert dann bei einer eventuellen Leckage in der nachfolgenden Saugleitung das Auslaufen des Heizöls aus dem Tank. Dies funktioniert mittels einer federbelasteten Membrane. Das Ventil bleibt damit geschlossen, so lange der Unterdruck in der Saugleitung einen Schwellenwert nicht überschreitet. Erst wenn tatsächlich die Brennerpumpe die Ölförderung aufnimmt, soll der dann entstehende Unterdruck ausreichen, dieses Ventil zu öffnen. Die ins Tal verlaufende „Ölsäule“ alleine vermag das nicht. Diese Antiheberventile erfahren natürlich eine Anpassung an die Verhältnisse vor Ort. Und daher stellt sich nämlich immer die Frage, welcher Höhenunterschied für die Einstellung des Ventils interessant ist. Diese Höhendifferenz ergibt sich aus dem Montagepunkt des Heberventils und dem tiefsten Punkt der Entnahmeleitung. Würde man die Einstellung für eine kleinere Höhendifferenz auslegen, könnte es trotz des eingebauten Ventils zur Leersaugung des Tanks kommen. Würde man sie für eine größere Höhendifferenz auslegen, etwa nach dem Motto „Sicher ist sicher“, müsste die Brennerpumpe unnötig stark saugen. Wie man sieht, ist die Technik des Antiheberventils relativ simpel und beherrschbar. Ach, wäre Sicherheit gegen Ölaustritt doch immer so einfach zu realisieren!

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WISO-Wissen: Neun Fragen rund um das Thema Kündigungsschutz

15. Mai 2013 Redaktion Erstellt in Gut zu wissen, Spezial Keine Kommentare »

1. Das Kündigungs-Schutzgesetz (KSchG) findet nicht in jedem Betrieb Anwendung. Welche Betriebsgröße ist maßgebend?
In sogenannten Kleinbetrieben mit zehn oder weniger Beschäftigten findet das KSchG keine Anwendung. Somit besteht der Kündigungsschutz nur noch in Betrieben, in denen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden.

2. Wer zählt als Arbeitnehmer in diesem Sinne?
Es sind dies alle gewerblichen Arbeitnehmer, leitende und nicht leitende Angestellte, Poliere, mitarbeitende Familienangehörige des Betriebsinhabers, Teilzeitbeschäftigte (anteilig) sowie Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ruht (z. B.
Wehr- oder Zivildienstleistende).

3. Welche Personen sind ausdrücklich nicht mitzuzählen?
Die Betriebsinhaber, Auszubildende, freie Mitarbeiter, vorübergehende Aushilfskräfte, Anlernlinge und Praktikanten, sind bei der Feststellung der Betriebsgröße nicht mitzuzählen.

4. Wie werden die Teilzeitbeschäftigten gezählt?
Maßgeblich ist die wöchentliche Arbeitsleistung: bis 20 Stunden= 0,5 Arbeitnehmer, bis 30 Stunden = 0,75 Arbeitnehmer.

5. Bezieht sich der Kündigungsschutz auf alle Arbeitnehmer eines Betriebes?
Nein. Das KSchG findet weiterhin nur Anwendung, wenn derjenige Arbeitnehmer, der sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung zur Wehr setzen will, mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung in dem Unternehmen in
einem Arbeitsverhältnis gestanden hat.

6. Welcher Zeitpunkt ist für die Sechs-Monats-Berechnung zugrunde zu legen?
Es ist der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Kündigung.

7. Das KSchG fordert, dass eine Kündigung „sozial gerechtfertigt“ sein muss. Was ist darunter zu verstehen?
Danach ist eine Kündigung dann sozial gerechtfertigt, wenn ihr Grund a) in der Person des Arbeitnehmers oder b) im Verhalten des Arbeitnehmers liegt oder c) wenn sie ein dringendes betriebliches Erfordernis ist (betriebsbedingte Kündigung).

8. Welche können die Ursachen für eine betriebsbedingte Kündigung sein?
Es kommen in Betracht: Auftragsmangel, Umsatzrückgang, Gewinnrückgang, Unrentabilität; aber auch innerbetriebliche Dinge wie Betriebsstilllegung bzw. Schließung einer Betriebsabteilung, Rationalisierungsmaßnahmen sowie Umstrukturierungen.

9. Bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers, hat der Arbeitgeber die richtige Sozialauswahl zu treffen. Was bedeutet dies?
Er hat soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die auf folgende Kriterien festgelegt sind: a) die Dauer der Betriebszugehörigkeit, b) das Lebensalter, c) die Unterhaltspflichten und d) die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers.

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Wasserkasten an der Wand vs. Schlauch im Estrich

14. Mai 2013 monteur Erstellt in Gut zu wissen, Haustechnik, Heizung, Wie funktioniert eigentlich. . . Keine Kommentare »

Vergleich von Heizkörpern und Fußbodenheizungen
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Vorher fragen die Bauherren noch beim Fachmann nach: Was soll ich denn jetzt nehmen, Heizkörper oder Fußbodenheizung? Nachher, wenn das Häuschen endlich bezogen ist, ist der Häuslebauer, der sich für die Heizkörper entschieden hat, genauso zufrieden wie der stolze Besitzer einer Fußbodenheizung. Objektivität darf man dann natürlich auch nicht mehr erwarten.

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Denn es würde weder der eine sämtliche Heizkörper (im folgenden HK) von der Wand reißen lassen und auf den bestehenden Estrich noch ´ne Fußbodenheizung (im folgenden FBH) verlegen, inklusive Türen abschnippeln. Noch würde der Fußbodenheizungsnutzer die Anlage außer Betrieb nehmen und nachträglich HK einbauen. Die Vor- und Nachteile der Systeme beim Einsatz in einem Einfamilienhaus-Neubau sollten daher im Vorfeld durch einen Fachmann in wesentlichen Punkten vorgestellt werden, so wie in diesem Bericht. Den kompletten Beitrag lesen »

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Update 1.BImSch.V

13. Mai 2013 Loeti Erstellt in Gut zu wissen, Haustechnik, Heizung Keine Kommentare »

Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (kurz 1. BImSchV) wurde am ersten Februar 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie trat am 22. März 2010 in Kraft. Zwei Punkte sind für den Anlagenmechaniker
von besonderer Bedeutung:
■ Erstmals werden auch Immissionsgrenzwerte für Einzelraumfeuerstätten (z. B. Kaminöfen, Pellet-Einzelöfen, Heizkamine) festgelegt. Die Hersteller dieser Feuerstätten müssen die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Staub und CO bestätigen. Bestehende Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, unterliegen einem Sanierungsprogramm mit Übergangsfristen.
■ Die Überwachungsintervalle für Öl- und Gasheizungen werden verlängert. War bislang eine jährliche Immissionsmessung vorgesehen, variieren die Überwachungsintervalle nach Art der Feuerung und Alter der Anlage jetzt zwischen zwei und fünf Jahren.

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Über Schlauch verboten?

9. Mai 2013 monteur Erstellt in Gut zu wissen, Haustechnik, Sanitär, Spezial Keine Kommentare »

Füllen von Heizungsanlagen
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Heizungswasser ist nun einmal eine trübe Brühe. Dass diese nicht mal aus Versehen in die Trinkwasserleitung drücken darf, ist folglich nur allzu verständlich. In diesem Zusammenhang hört man häufiger die Aussage, das Füllen und Nachfüllen von Heizungen über einen Schlauch sei heute unzulässig.

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Bei älteren Anlagen fristet hier und da noch ein einfacher „Zapfhahn“ im Keller sein Dasein, um bei Bedarf der Heizung einen Schluck Wasser zu gönnen. Dieser Kamerad, ganz ohne Absicherungen für den Trinkwasserschutz, ist schon lange nicht mehr zugelassen. Folglich ist der Schlauch, der von dieser Armatur aus die Verbindung zum Heizungswasser herstellt, tatsächlich ein Ding, das so nicht bleiben darf. Den kompletten Beitrag lesen »

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Von wegen nur zum heizen

7. Mai 2013 monteur Erstellt in Gut zu wissen, Haustechnik, Sanitär, Spezial Keine Kommentare »

Erdgas für Wohngebäude
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Geht es um die Gasversorgung eines Wohngebäudes, denkt man sofort an die Heizung. Im Prinzip ist das OK so, denn dafür wird Erdgas auch genutzt. Wohlgemerkt „auch“, denn neben diesem Einsatz gibt es im Haus noch viele weitere Verwendungsmöglichkeiten.

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Die Zeitschrift „Das Gas- und Wasserfach“ berichtete bereits im September 1938 über die Marktreife eines gasbetriebenen Radios, das anlässlich der Olympiade vorgestellt wurde. Zwar setzte sich der gasbetriebene Rundfunkempfänger dann doch nicht durch; als wichtiger Energielieferant im Haus hat sich Erdgas dennoch längst etabliert. Im Neubaubereich hat dieser Brennstoff im Bereich der Beheizung und der Warmwasserbereitung einen Marktanteil von weit über 50 Prozent. Den kompletten Beitrag lesen »

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Ersetzt der GS die GM?

2. Mai 2013 monteur Erstellt in Gut zu wissen, Haustechnik, Sanitär, Spezial, Wie funktioniert eigentlich. . . Keine Kommentare »

Absicherung von Gas-Installationen
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Seit im Januar 2003 die Gas-Strömungswächter die Bühne der Installationswelt betreten haben, ist immer wieder die Aussage zu hören, diese würden den Einsatz einer Gas-Mangelsicherung überflüssig machen. Aber Vorsicht: Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen.
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Auf den ersten Blick scheinen der Gas-Strömungswächter (GS) und die Gas-Mangelsicherung (GM) dieselbe Aufgabe zu erfüllen: Sie schließen und sperren die Gaszufuhr ab, wenn z. B. ein Stopfen aus der Leitung entfernt wird oder es aus anderen Gründen zu einem großen Gasaustritt kommt. Aus dieser Sichtweise ist es durchaus verständlich zu vermuten, dass das Vorhandensein eines GS die GM überflüssig macht. Bevor man sich aber zu voreiligen Schlüssen verleiten lässt, muss man sich die Funktionen der Bauteile mal etwas genauer ansehen. Den kompletten Beitrag lesen »

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