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Sicherheit - etwas für Weicheier?

Umgang mit dem Unfallschutz

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Wer bei seiner Arbeit die Berufsgenossenschaftlichen Regeln zur Unfallverhütung beachtet, hat es im Kreise seiner Kollegen nicht immer leicht. Schnell wird man als Angsthase oder Warmduscher abgestempelt. Vergessen wird dabei, dass wir weder James Bond noch Indiana Jones sind und - im Gegensatz zum Filmset - auch Geschehenes nicht rückgängig machen können.

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Das Urteil ist oft schnell gefällt: Berufsgenossenschaftliche Regeln (altdeutsch auch „Unfallverhütungsvorschriften“ genannt) bei der Arbeit einzuhalten, das geht ja gar nicht. Wenn man dies alles beachten sollte, dann käme man ja gar nicht mehr dazu, etwas zu schaffen. Genau deshalb würde man diese Vorgaben ja auch als Arbeitsschutzmaßnahmen beschreiben, also Maßnahmen, die Mitarbeiter vor Arbeit schützen sollen. Mit dieser Sichtweise fällt es dann leicht, die Vorgaben der Berufsgenossenschaft als graue Theorie unangewandt zu lassen.

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Nur die Harten kommen in den Garten...?

Und so kommt es vor, dass über Kopf Löcher in die Betondecke gebohrt werden, eine Schutzbrille dabei aber nicht benutzt wird. Und selbst der, der den ganzen Tag mit dieser perforierenden Aufgabe betraut ist, hält es nicht für nötig, sich Gedanken über Gehörschutz zu machen. Weiter geht’s mit der oft diskutierten Helmfrage. Die wird ja schon im allseits bekannten Werner-Film ad absurdum geführt, indem der gut behelmte Polier genau in diesem Moment vom Ziegelstein am Kopf getroffen wird, als er nach oben schaute. Wir fassen zusammen: Echte Kerle brauchen keine Schutzausrüstungen - an denen prallt alles ab. Tatsächlich? Steht man im Kreise der stahlharten Haudegen wirklich inmitten Unsterblicher? Wohl kaum. Denn wer behaupten kann, er habe eine Arbeit schon immer ohne Schutzmaßnahmen gemacht und es sei ja schließlich noch nie etwas passiert, glaubt damit seine Professionalität zu illustrieren. Dabei merkt er gar nicht, dass er in Wahrheit nur über sein unglaubliches Glück redet.

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Tausend Mal berührt, tausendmal ist nix passiert

Das Risiko ist eher gegen den Anlagenmechaniker. Denn den tausenden über Kopf in die Betondecke gebohrten Löchern stehen nur zwei Augen gegenüber. Wenn es passiert, Beton wegsplittert und ein Auge verletzt, kann man das nicht rückgängig machen. Man kann nur hoffen, dass Ärzte die Schäden heilen können und man ohne Spätfolgen davon kommt. Der Griff zur simplen Schutzbrille hätte diesen Leidensweg ersparen können. So verhält es sich auch mit dem Schutzhelm. Klar - gegen eine abstürzende Palette Ziegelsteine nützt er auch nichts (aber unter einer solchen hat man ja auch nichts zu suchen). Aber wer schon mal in einem engen Keller beim Aufstehen aus der Hocke unter ein Rohr gepflastert ist oder sich auf einem Gerüst bei der Höhenlage einer Verstrebung verschätzt hat, weiß einen solchen Rübenschutz durchaus zu würdigen.

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Die Spezialausrüstung der Profis

Man sollte sich mal ein paar Gedanken machen, welche persönlichen Schutzausrüstungen man immer bei sich haben sollte. Wichtig sind auf alle Fälle Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Gehörschutz und Handschuhe. Letztere müssen auf das, was man macht, abgestimmt sein. Für den Ölfilterwechsel gibt es öldichte, für die Arbeit mit scharfkantigen Dingen schnittfeste, usw. Schaden kann es auch nicht, Mundschutz für staubige Arbeiten dabei zu haben. Was sonst noch so Sinn macht, muss jeder für sicher persönlich feststellen. Ausrüstungen dieser Art halten sich in Sachen der Kosten in Grenzen und sie sind in der Praxis einfach und ohne zusätzlichen Zeitaufwand anwendbar. Mehr noch: Sie können ihren Nutzer oft vor Verletzungen bewahren, die nicht nur im übertragenen Sinne „ins Auge gehen können“.

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