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Was bei Krankheit zutun ist

Der richtige Umgang mit dem Gelben

Anlagenmechaniker sind ja bekanntlich hart im nehmen. Aber auch dem robustesten Vertreter seiner Zunft kann es passieren, dass er krankheitsbedingt mal passen muss. Dann stellt sich die Frage, bis wann man dem Betrieb Bescheid zu geben hat und ob und in welcher Zeit dem Boss der gelbe Schein vorzulegen ist.

Anlagenmechaniker Peter ist nach erfolgreicher Ablegung seiner Gesellenprüfung vor einem Jahr von seinem Ausbildungsbetrieb übernommen worden. Peter macht seinen Job gerne und fühlt sich im Betrieb recht wohl. Über die Möglichkeit, dass er eines Tages mal seine Arbeit krankheitsbedingt nicht erledigen kann, hat er noch nie nachgedacht. Auch seinem Azubi hat er schon eingebläut, dass es einen Krankenschein nur bei „Arm ab oder Bein ab“ gibt. So ist auch die Erkältung, die er schon seit etlichen Wochen mit sich herumschleppt, für ihn kein Anlass für einen Arztbesuch.

Sofort ne Info an den Boss

Hohes Fieber, Atembeschwerden und Kopfschmerzen treiben ihn an einem Wochenende dann doch dazu, den ärztlichen Notdienst in Anspruch zu nehmen. Der zur Hilfe eilende Mediziner diagnostiziert ihm eine Lungenentzündung. Also erst einmal nix mit Arbeiten in den nächsten Wochen. Zurück am Krankenlager bleiben neben Peter auch zwei Rezepte für Medizin und ein gelber Schein mit dem Aufdruck „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“. Was ist jetzt zutun? Ganz wichtig ist, dass der Betrieb unverzüglich über Peters Ausfall informiert wird. Bei einer Erkrankung am Wochenende wird das frühestens am Montagmorgen passieren können. Es sei denn, man hat mit dem Chef eine Absprache getroffen, dass er in wichtigen Fällen auch sonntags erreichbar ist, z. B. über SMS. Schließlich wirft der Ausfall eines Monteurs die Wochenplanung ganz schön durcheinander. Wenn dann noch Arbeiten zur Erledigung anstehen, bei denen die Zeit drängt, ist das gesamte organisatorische Können des Chefs gefragt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig dem Unternehmen mitzuteilen, wie lange man voraussichtlich ausfallen wird. Hat der Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgefüllt, hat man es darauf ja schwarz auf weiß... oder doch eher schwarz auf gelb. Wer in dieser Angelegenheit schludert und die Kollegen erst einmal einen halben Tag lang über seinen Verbleib spekulieren lässt, riskiert seine Lohnfortzahlung für die Dauer der Krankheit.

Verschwiegener Zettel

Ist der Betrieb informiert und kann auf die Situation reagieren, kann man sich mit der Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel etwas mehr Zeit lassen. Sie muss nämlich erst am vierten Tag der Erkrankung dem Chef vorliegen. Wer also mal für ein oder zwei Tage ausfällt und dann wieder „an Deck“ ist, muss dafür keine ärztliche Absegnung vorlegen. Leider gibt es aber auch Kollegen, die in einer solchen gelockerten Regelung eine Sonderurlaubs-Beschaffungsmaßnahme sehen. Wer in den Verdacht gerät zu diesem Schlag Mitarbeiter zu gehören (zum Beispiel weil die Wochenenden immer so „hart“ sind, kommt Monteur Willi montags grundsätzlich nicht zur Arbeit), muss dem Boss auch schon für einen Ausfalltag den „gelben Schein“ vorlegen. Denn das darf der Arbeitgeber nach eigenem Ermessen fordern. Der Schein ist die ärztliche Bestätigung dafür, dass der Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, seiner Arbeit nachzugehen. Eine Information, warum dies so ist, enthält er nicht. Denn ob ein Monteur seinem Meister erzählt, wo seine körperlichen Gebrechen liegen, ist sehr persönlich und bleibt die Entscheidung des Betroffenen.

Peter jedenfalls, hat nun erst einmal Zeit über seinen Arbeitsausfall und wie es dazu kam nachzudenken. Ganz klar: Man bleibt nicht wegen irgendwelcher Peanuts zuhause. Hätte sich Peter aber mal zwei Tage Auszeit genommen, um seinen Husten auszukurieren, wäre ihm die Lungenentzündung erspart geblieben. Und in seinem Betrieb hätte er nicht wochenlang gefehlt, was nun der Fall ist.

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