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Gefahrensituationen: Nein sagen reicht nicht

Von einer defekten Haustechnik können für den Benutzer auch mal tödliche Gefahren ausgehen. Sei es eine kontaminierte TW-Leitung, die kein  (Trink-)Wasser liefert. Oder ein Gasgerät, das durch Defekte an Regelung, Wärmetauscher oder Abgasweg lebensgefährliche Situationen schaffen kann.

Wer Mängel dieser Art als Fachmann feststellt und nicht unverzüglich beseitigen kann, muss die Anlage so außer Betrieb nehmen, dass eine Wiederinbetriebnahme durch den Benutzer unmöglich ist. Dies zum Beispiel durch Ausbau des Wasser- bzw. Gaszählers nach Rücksprache mit dem Versorgungsunternehmen. Wer es hier nur bei einem Hinweis belässt (z. B. Aufkleber am Gerät „Bitte nicht benutzen! Gefahr!“) hat damit dokumentiert, dass er das Risiko erkannt aber effektiv nichts zum Schutze des Benutzers unternommen hat. Kommt der Benutzer durch Ignorieren des Warnhinweises und Wiederinbetriebnahme der defekten Installation zu Schaden, z. B. Tod durch CO-Vergiftung in Folge einer defekten Abgasanlage, muss der Fachmann mit einer strafrechtlichen Verfolgung (§ 222 StGB) und einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

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