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Schluß mit der Ü-30-Heizung

Wechsel im Bestand

Ein Heizkessel muss nach 30 Jahren Betrieb in der Regel ersetzt werden. So sieht es die Energieeinsparverordnung EnEV vor. Viele Hauseigentümer müssen den Heizkessel daher dieses Jahr erneuern lassen. Niedertemperatur- und Brennwertkessel dürfen weiter betrieben werden.

Auch wer schon länger in seinem Haus wohnt, den betrifft die Pflicht nicht, egal, welche Heizung er nutzt: Wohngebäude mit weniger als drei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung zum Stichtag 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, fallen unter die Ausnahme. Zusammengefasste Details gibt es auch auf www.haustec.de

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