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Heizen im Neubau: Gesetzeskonform und Effizient

Bei einem Hausbau müssen viele Entscheidungen getroffen werden. Bei der Wahl der richtigen Heizung spricht inzwischen auch der Gesetzgeber ein Wörtchen mit. Denn seit Januar 2009 gilt das Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien - kurz EEWärmeG.

Demzufolge muss jeder Hausbesitzer einen Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen. Das Gesetz gilt für alle Neubauten mit Bauantrag ab dem 1. Januar 2009. "Die Anforderungen können zum Beispiel mit Solarthermie in Verbindung mit einer Erdgas-Brennwertheizung oder einer Wärmepumpe erfüllt werden".

Wie hoch der Anteil erneuerbarer Wärmequellen sein muss, hängt vom gewählten Energieträger ab. Bei der Kombination von Erdgas und Solar beispielsweise müssen mindestens 15 Prozent der Wärme aus Sonnenkraft gewonnen werden.
Aber was bedeutet das konkret?
Laut Gesetz müssen bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus 0,04 m2 Kollektorfläche pro m2 Nutzfläche installiert werden. Bei einem Haus mit 100 m2 Wohnfläche wären also 4 m² Sonnenkollektoren notwendig, die für Warmwasser sorgen oder der Heizungsunterstützung dienen. Eine solche Solarthermieanlage kann mit einer Erdgas-Brennwertheizung kombiniert werden.

Eine weitere Möglichkeit, die Anforderungen des Wärmegesetzes zu erfüllen, bieten Wärmepumpen. Sie werden vom Gesetzgeber anerkannt, wenn mit ihnen 50 Prozent des Wärmebedarfs gedeckt werden. Allerdings müssen die Anlagen bestimmte Effizienzkriterien erfüllen.

Auch Mini-BHKWs erfüllen Anforderungen des Wärmegesetzes, denn dass neue Gesetz sieht auch Ersatzmaßnahmen vor, wenn die Nutzung erneuerbarer Energien wenig sinnvoll ist. "Kraft-Wärme-Kopplung in Form eines Mini-Blockheizkraftwerkes (Mini-BHKW) ist sehr effektiv und erfüllt ebenfalls die Anforderungen des Wärmegesetzes, wenn mindestens 50 Prozent des Wärmebedarfs über ein Mini-BHKW gedeckt werden.
Sowohl für Solarthermie als auch für Wärmepumpen und Mini-BHKWs gibt es Förderprogramme, welche die Installation der innovativen Technologien finanziell unterstützen.
Häuslebauern sind gut beraten, wenn sie sich an ein kompetentes Fachunternehmen wenden, insbesonders unter dem Hintergrund der unterschiedlichen Fördermöglichkeiten.
Denn werden die Anforderungen nicht erfüllt, sieht das Gesetz ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Es müssen aber nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Die Wahl einer neuen Heiztechnologie ist eine Entscheidung, die für die kommenden 20 bis 30 Jahre gilt. Deshalb sollten auch Wartungs- und Energiekosten beachtet werden.

Zum Download: Das EEWärmeGe 2009 

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