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Nicht gelesen, kann teuer werden!

Ein Gerichtsurteil mit weitreichenden Folgen für alle die mit Beginn der Frostperiode dem Heizungswasser Frostschutz zumischen damit die Anlage auf dem kalten "Bau" nicht einfriert. Denn ein Installateur ist nicht nur für den fachgerechten Einbau der Heizungsanlage verantwortlich, sondern haftet auch für deren ordnungsgemäße Bedienung.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Koblenz hervor. Ein Installateur ist danach verpflichtet, den Kunden fachgerecht in die Bedienung seiner Heizungsanlage einzuweisen. Verletze der Heizungsinstallateur diese Pflicht und komme es nach einer falschen Bedienung zu einem Schaden, so sei dieser zum Schadenersatz verpflichtet.

Hintergrund:

Ein Bauherr hatte gegen einen Heizungsinstallateur geklagt. Das Gericht gab mit seinem Urteil - Az.: 3 U 39/03 - dieser Klage statt, da ein Mitarbeiter des Handwerkers dem Bauherrn geraten hatte, dem Heizungswasser im Winter Fostschutz zuzusetzen.

Laut Bedienungsanleitung war jedoch der Zusatz von Frostschutzmittel ausdrücklich verboten. Zwar konnte das Heizungswasser ausgetauscht werden. Der Bauherr befürchtete jedoch künftige Schäden.

Daher klagte er vor Gericht auf Feststellung, dass der Installateur für alle künftig auftretenden Schäden aufkommen müsse. Anders als das Landgericht Bad Kreuznach, das die Klage abgewiesen hatte, sah das OLG sie als begründet an.

Quelle: www.elektropraktiker.de

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