Der Eigentümerverband Haus & Grund weist darauf hin, dass Leitungen aus Blei zügig ausgetauscht werden müssen. Für Haus- und Wohnungseigentümer gilt: Bis spätestens 12. Januar 2026 müssen alle Bleirohre und Teilstücke aus Blei in Wasserversorgungsanlagen entfernt sein (§ 17 Abs. 1 TrinkwV). Doch auch bleihaltige (Kupfer-)Legierungen bergen Gesundheitsrisiken und gehören nicht in die Trinkwasserinstallation.
Von der Austauschpflicht betroffen sind alle Rohre, Fittings und Teilstücke aus Blei. Unabhängig davon können auch Fittings aus Rotguss oder ähnlichen Werkstoffen einen Bleianteil enthalten. Sie dürfen ab dem 12. Januar 2028 nicht mehr im Trinkwasserbereich eingesetzt werden. Daher müssen neben Hausbesitzern auch Installateure und Fachgroßhandel aktiv werden und ihre Läger rechtzeitig umstellen. Erprobte Lösungen (Press-, Gewinde- und Übergangsfittings aus Siliziumbronze) bietet Sanha an.
Parallel zur TrinkWVO wird die Europäische Chemikalienagentur ECHA zahlreiche bleihaltige Kupferlegierungen künftig für den Einsatz in Trinkwassersystemen verbieten. Die ECHA-Positivliste tritt zum 31. Dezember 2026 in Kraft. Die Dringlichkeit gilt trotz der nationalen Übergangsfrist bis zum 12. Januar 2028: Werkstoffe (insbesondere Kupferlegierungen) mit Blei dürfen für Trinkwasser-Installationen in Deutschland dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Damit geraten auch viele heute noch übliche Werkstoffe unter Druck.
In der Praxis stammen Bleigehalte im Trinkwasser nicht allein aus Bleirohren. Viel häufiger sind es die Armaturen, Fittings und Bauteile, die Blei enthalten und an das Trinkwasser abgeben können.
Neben Gebäudeeigentümern müssen auch Fachgroßhändler und Installationsunternehmen reagieren. Bleihaltige Lagerbestände müssen überprüft und rechtzeitig ausgetauscht werden.
Wer jetzt handelt, schützt nicht nur die Gesundheit der Nutzer, sondern vermeidet auch hohe Austauschkosten sowie rechtliche und wirtschaftliche Risiken.