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Die wichtigsten Änderungen der neuen Energieeinsparverordnung

Die Bundesregierung hat die Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) im Oktober dieses Jahres endgültig verabschiedet. Die neue EnEV wird voraussichtlich im Mai 2014 in Kraft treten. Vor allem für Neubauten setzt sie höhere energetische Standards. Aber auch Besitzer älterer Gebäude müssen einige neue Regelungen beachten. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) dokumentiert die wichtigsten Änderungen.

Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur EnEV 2009 auf einen Blick:

  1. Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen (Gesamtenergieeffizienz) an neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude um 25 Prozent ab 1.1.2016. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss zudem im Schnitt etwa 20 Prozent besser ausgeführt werden.
  2. Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und nach dem 1.1.1985 eingebaut wurden, müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Wurden die entsprechenden Heizkessel vor 1985 eingebaut, dürfen diese schon ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie für bestimmte selbstnutzende Ein- und Zweifamilienhausbesitzer.
  3. Für den Gebäudebestand sind darüber hinaus keine wesentlichen Verschärfungen vorgesehen.
  4. Neuskalierung des Bandtachos im Energieausweis für Wohngebäude bis 250 kWh/(m²a) und Stärkung der Modernisierungsempfehlungen. Der Bandtacho wird zusätzlich durch Energieeffizienzklassen von A+ bis H ergänzt.
  5. Verkäufer und Vermieter von Immobilien sind künftig verpflichtet, den Energieausweis an Käufer bzw. Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden.
  6. Energetische Kennwerte (Endenergie) müssen künftig im Falle des Verkaufs oder der Vermietung in Immobilienanzeigen angegeben werden. Liegt ein Energieausweis mit Energieeffizienzklasse vor, muss die entsprechende Einstufung auch veröffentlicht werden.
  7. Erweiterung der Aushangpflicht für Energieausweise (gilt für öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr ab 250 m² Nutzfläche und entsprechende private Gebäude ab 500 m² Nutzfläche).
  8. Senkung des Primärenergiefaktors von Strom auf 2,4 und ab 2016 auf 1,8.
  9. Einführung von Stichprobenkontrollen für Energieausweise.
  10. Einführung eines Kontrollsystems für Inspektionsberichte von Klimaanlagen.



Hier gibt es noch mehr Info's zur EnEV!

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