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Leserfrage:Welche Aufstellbedingungen gibt es?

Folgende Zuschrift erhielten wir von unserem Leser Nils Frölich:

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Hallo SBZ' ler,

kann mir mal jemand schlüssig erklären, welche Aufstellbedingungen bei einem bodenstehenden Gas-Brennwertkessel eingehalten werden müssen. Unser Lehrer bekommt das irgendwie nicht auf die Kette.

viele Grüße

Nils Frölich

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Hallo Nils,

gerne versuchen wir Dir zu helfen. Wir haben natürlich Nils gefragt ob wir nicht seine Anfrage im Blog veröffentlichen dürfen. Er hat seine Zustimmung erteilt. Dafür danke!

Unsere Antwort:

Ganz grob gelten folgende allgemeine Bedingungen. Das Beispiel zeigt einen Gas-Brennwert Kessel. Selbstverständlich sind die in den Planungsunterlagen und Installationsanleitungen zum aufzustellenden Gerät verbindlich.

Aufstellort
Der Aufstellort des Gerätes muss frostgeschützt sein. Das Gerät kann bei Umgebungstemperaturen von ca. 4 °C bis ca. 50 °C betrieben werden. Bei der Wahl des Aufstellungsorts ist das Kesselgewicht einschließlich des Wasserinhalts zu berücksichtigen.

Zur Schalldämmung kann das Gerät auf einem 5 cm bis 10 cm hohen Kesselfundament aufgestellt werden. Gasfeuerstätten mit einer Gesamtnennwärmeleistung über 50 kW müssen in separaten Räumen aufgestellt werden, die keinem anderem Zweck dienen, d. h. auch keine Aufenthaltsräume sein dürfen.

Die Verbrennungsluft, die dem Gerät zugeführt wird, muss technisch frei von chemischen Stoffen sein, die z. B. Fluor, Chlor oder Schwefel enthalten. Sprays, Farben, Lösungs- und Reinigungsmittel und Klebstoffe beinhalten derartige Substanzen, die beim Betrieb des Gerätes im ungünstigsten Fall zu Korrosionen auch in der Abgasanlage führen können.

Erforderliche Mindestabstände/Montagefreiräume
Ein Abstand des Gerätes von Bauteilen aus brennbaren Baustoffen bzw. mit brennbaren Bestandteilen ist nicht erforderlich, da bei Nennwärmeleistung des Gerätes hier eine niedrigere Temperatur auftritt als die zulässige Temperatur von 85 °C.
Beachten Sie jedoch, dass hinter und neben dem Gerät ein ausreichender Freiraum verbleibt, um die Kondenswasser-Ablaufleitung sicher über einem Ablauf positionieren zu können oder, falls erforderlich, eine Kondensatwasserförderpumpe anzuschließen. Der Ablauf muss einsehbar sein.
Der Gas-Heizkessel muss mit Hilfe der höhenverstellbaren Füße waagerecht ausgerichtet werden, um den Ablauf des Kondenswassers aus der Kondensatwanne sicherzustellen.

Besonderheiten bei elektrischem Anschluss bzw. Absicherung
Die Nennspannung des Netzes muss 230 V betragen; bei Netzspannungen über 253 V und unter 190 V sind Funktionsbeeinträchtigungen möglich.
Die Netzzuleitung muss über einen festen Anschluss und eine Trennvorrichtung mit mindestens 3 mm Kontaktöffnung (z. B. Sicherungen, Leistungsschalter) angeschlossen werden.
Die Richtlinie VDE 0100 Teil 701 ist zu beachten.
Der Zugang zum Hauptschalter muss jederzeit gewährleistet sein und darf nicht verdeckt oder zugestellt werden, damit im Störfall das Gerät ausgeschaltet werden kann.
Bei Gasfeuerstätten mit einer Gesamtnennwärmeleistung über 50kW muss außerhalb des Aufstellraums ein Notschalter installiert werden, der die Stromzufuhr zum Brenner im Notfall 2-polig unterbricht. Neben dem Notschalter muss ein Schild mit der Aufschrift „Notschalter-Feuerung“ angebracht sein.

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