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Mit abgelaufenen ­Papieren reisen?

Europarat großzügig

ARAG Experten weisen darauf hin, dass es durchaus möglich ist, mit abgelaufenen Papieren zu reisen: Ist die Urlaubsdestination nämlich Vertragspartei des sogenannten „Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats“, dürfen Reisedokumente seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Zahlreiche beliebte Urlaubsländer wie beispielsweise Spanien, Italien, Griechenland, die Schweiz, Dänemark oder Portugal gehören zu den Staaten, für die das Übereinkommen gilt.

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