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…und die Kleine mit Ventil?

Neue DIN 1986-100 für Entwässerungsanlagen
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Fließt Wasser im Entwässerungssystem ab, sind erhebliche Luftmengen nötig um zu verhindern, dass es gluckert und stinkt. Diese Luft soll sich der Abfluss über die Hauptlüftung ziehen. Allerdings ist es nicht immer so einfach, eine Fallleitung bis über Dach zu verlängern. Kann ein Griff zum Belüftungsventil das Problem lösen?
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Schickt man Abwasser in einem Entwässerungssystem auf die Reise, ist eine Menge nachströmende Luft nötig, um zu verhindern, dass ein Unterdruck entsteht. Kommt es nämlich zur Unterdruckbildung, gluckert das Sperrwasser in den Geruchverschlüssen oder wird sogar aus ihnen abgesaugt. Mit dem Aroma, das hier nun den Weg in die gute Stube findet, ist verständlicher Weise kein Kunde zufrieden.
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Luft muss sein
Damit der Abfluss genügend Luft schlucken kann und Geräusch- und Geruchsbelästigungen ausbleiben, werden die Fallleitungen eines Entwässerungssystems bis über Dach geführt. Diese Hauptlüftung soll hier mit freiem Querschnitt - also offen, ohne Gitter oder Hauben - ausmünden und die Dachfläche dabei um mindestens 15 cm überragen. Damit der Mief nicht über Dachfenster den Weg ins Haus findet, muss das Rohrende 1 m über dem Fenster oder 2 m seitlich davon entfernt liegen. Wer nun Angst hat, dass Blätter oder gar ein Vogel über das offene Rohrende ins System gelangen, darf Lüftungsrohre verwenden, die nach oben geschlossen sind und seitliche Luftschlitze haben. Diese Lüftungsschlitze müssen dann aber einen Austrittsquerschnitt besitzen, der dem 1,5-fachen Fallleitungsquerschnitt entspricht. Die Forderung ist verständlich, wenn man sich vor Augen führt, dass nur ein einziger Liter ablaufendes Abwasser bis zu 35 Liter Luft für den Druckausgleich benötigt. Fließen beispielsweise 50 Liter Abwasser ins System, sind 1750 Liter Luft zum Ausgleich nötig. Eine Ansaugung im Freien via Hauptlüftung ist daher nur eine logische Konsequenz.
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Nur eine nach oben?
Jede Fallleitung ist als Hauptlüftung über Dach zu führen. Das gilt für alle Entwässerungsanlagen; mit Ausnahme derer in Ein- oder Zweifamilienhäusern. Sind hier zwei oder mehrere Fallleitungen vorhanden, muss nach den Festlegungen der neuen DIN 1986-100 [1] nur die Fallleitung mit der größten Nennweite als Hauptlüftung über Dach geführt werden. An den anderen Fallleitungen darf die Hauptlüftung durch den Einbau von Belüftungsventilen ersetzt werden. Verfügt ein Bau zum Beispiel über eine Fallleitung DN 100 und über eine Fallleitung DN 70, darf die „Kleine“ sich die nötige Luft über ein Ventil ziehen. Von dieser Möglichkeit sollte aber nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn die baulichen Gegebenheiten eine Überdachführung sehr erschweren. Denn lediglich mit dem Einbau eines Belüftungsventils am oberen Fallleitungsende ist es nicht getan. Liegt das Ventil innerhalb eines Wohngeschosses, soll es unsichtbar sein. Verschwindet es nach dem Willen des Planers in der Vorwandinstallation, ist eine Revisionsklappe nötig. Schließlich haben die Ventile bewegliche Teile mit Dichtungen, die bei Unterdruck im Rohr Luft einsaugen lassen, bei Überdruck jedoch schließen. Schon diese Beschreibung lässt erahnen, dass ein Belüftungsventil häufig „dienstlich“ werden muss. Eine Funktionsstörung durch Verschließ ist nur eine Frage der Zeit. Und dann - im Fall des Falles - muss das Corpus Delikti ausgetauscht werden können, ohne im Bad Hammer und Meißel tanzen lassen zu müssen. Mehr noch: Die Vorwandkonstruktion muss natürlich auch Öffnungen haben, über die Luft hin zum Ventil strömen kann.
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Bei Umbau OK
Man muss hinsichtlich dieser Punkte im Einzelfall abwägen, was akzeptabel ist: Revisionsrahmen und Lüftungsgitter in der Vorwand des Badezimmers oder eine über Dach geführte Hauptlüftung. Während im Neubau bei vernünftiger Planung einer Über-Dach-Führung meist nichts im Wege steht, kann das bei Umbau oder Renovierung zum Problem werden. Dann stellen die Ventile sicher eine gute Lösung dar. Unsinnig ist es jedoch, die Fallleitungen bis hinein in den Dachraum zu führen und dort mit Belüftungsventilen zu versehen. Als Grund für solche Planungen wird oft angeführt, man wolle die Dachdurchdringungen auf die eine (geforderte) Hauptlüftung reduzieren. Getreu dem Grundsatz „so wenig Löcher ins Dach wie möglich“, ist dagegen eigentlich nichts zu sagen. Aber man kann ihn viel besser erfüllen, wenn man die Lüftung der einzelnen Fallleitungen zur Sammelhauptlüftung zusammenfasst. In diesem Fall muss man auch nur einmal durch die Dachhaut; alle Leitungen können aber Luft aus dem Freien ziehen. Und das ganz ohne mechanische Hilfe.
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Neben dem Einsatz der Belüftungsventile an Fallleitungen, dürfen diese auch Umlüftungsleitungen oder indirekte Nebenlüftungen ersetzten. Das reduziert den Installationsaufwand einer für unbelüftete Ausführung zu lang geratenen Einzel- oder Sammelanschlussleitung erheblich und hilft mit, dass Glucker- oder Geruchsprobleme erst gar nicht entstehen.
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Film zum Thema: Rohrbelüfter Dallvent

Hier sieht man, wo Belüftungsventile in Entwässerungsanlagen eingebaut werden dürfen und wie sie funktionieren.

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Literaturnachweis:
[1] DIN 1986-100: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056

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