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Kurz und knapp

Da hat einer die Handwerker beleidigt – und dann?

Handwerker beleidigt? Was war da los? Eine Kurzmeldung dazu und weitere zu Heizbedarf und -kosten, Versicherungsschutz beim Arbeitsweg und Wärmepumpen.

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Das spart beim Heizen

Das wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen ist zu Ende gegangen. Die Heizkosten sind im Jahr 2023 im Vergleich zum Rekordjahr 2022 deutlich gesunken.

Check24 hat den Heizbedarf des vergangenen Jahres sowie die Heizkosten mit den Vorjahren verglichen. Als Grundlage dienen die heute vom Deutschen Wetterdienst (DWD) veröffentlichten Gradtagszahlen für Dezember 2023, sowie die Grad-tagszahlen für Januar bis Mai und September bis Dezember der vergangenen Jahre.

Versicherungsschutz: Hin- und Heimweg

Glatteis stellt die Verkehrsteilnehmer zurzeit vor große Herausforderungen. Gut zu wissen, dass bei Verletzungen durch ­einen Unfall die gesetzliche Unfallversicherung greift, wenn sich der Unfall auf dem Weg zur Arbeit, Schule, Hochschule oder zur Kindertageseinrichtung ereignet. Der Versicherungsschutz ­besteht auf dem Hin- und Heimweg und ist unabhängig vom Verkehrsmittel.

Zuständig ist die jeweilige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers bzw. der Bildungs- oder ­Tageseinrichtung. Dazu muss der Wegeunfall möglichst schnell dem Arbeitgeber bzw. der entsprechenden Einrichtung gemeldet werden. Dort wird dann eine Unfallanzeige erstellt.

Recht: Beleidigungen nicht akzeptabel

Nicht nur der Vermieter einer Wohnung, sondern auch die im Objekt eingesetzten Handwerker haben Anspruch auf eine angemessene Wortwahl. Ein Untermieter vergaß das, als in einer Nachbarwohnung am frühen Morgen Bauarbeiten durchgeführt wurden. Er bezeichnete die Handwerker als „Motherfucker“ und sagte zu ihnen „Fuck you“. Das Amtsgericht Neukölln (Aktenzeichen 13 C 126/18) sah nur deswegen von einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses ab, weil es sich um einen einmaligen Vorfall gehandelt habe.

Normalerweise sind nicht genehmigte Tonband- und Videoaufnahmen als Beweismittel nicht zugelassen. Eine Ausnahme kann allerdings dann vorliegen, wenn auf diese Weise schwerste Beleidigungen dokumentiert sind und die Aufzeichnungen nicht heimlich im privaten Kreis erfolgten. Das Amtsgericht Bottrop (Aktenzeichen 11 C 264/22) sah dies als gegeben an, als in einem (auf Video dokumentierten) Streit zwischen Mieter und Vermieter Formulierungen wie „Drecksstück“ und „sonst bringe ich dich um“ aus dem offenen Fenster heraus gefallen waren. Die Mieter mussten die Wohnung räumen.

Die anderen bauen mehr – Wärmepumpen je 1000 Haushalte

Beim Wettlauf um klimafreundliches Heizen in Europa wird Deutschland von seinen Nachbarn abgehängt: Die Bundesrepublik liegt bei den Absatzzahlen von Wärmepumpen pro 1.000 Haushalte mit nur rund 7 Geräten auf dem drittletzten Platz. Das zeigt die Statistik der European Heat Pump Association (EHPA). In Finnland haben 69, in Norwegen rund 60 und in Schweden 39 von 1.000 Haushalten 2022 eine Wärmepumpe eingebaut. Die rote Laterne trägt Großbritannien (2 Einheiten), Vorletzter ist Ungarn (4 Einheiten).

Diese Meldungen und weitere Artikel finden Sie im SBZ-Monteur 02/2024

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