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Abnahmeprotokoll: Alles Okay?

Du hast deine Arbeiten abgeschlossen. Das Abnahmeprotokoll ist jetzt der letzte Schritt. Es ist eine Art Zufriedenheitskontrolle und zeigt: Der Kunde hat gesehen, was gemacht wurde, und bestätigt den Abschluss des Auftrags. Für deinen Betrieb ist das wichtig, denn erst nach der Abnahme kann die Rechnung sauber gestellt werden. Für dich ist das Protokoll außerdem ein Nachweis, dass deine Arbeit ordentlich übergeben wurde.

Durchführen oder verzichten?

Bei kleineren Arbeiten kann der Betrieb auf ein Abnahmeprotokoll verzichten. Das ist meist dann unkritisch, wenn der Kunde schon lange bekannt ist und nur eine überschaubare Leistung ausgeführt wurde. Ganz ohne Risiko ist es aber nicht. Denn wenn später über den Umfang der Leistung oder über angebliche Mängel gesprochen wird, fehlt der schriftliche Nachweis.

Bei größeren Aufträgen gehört die Abnahme dagegen dazu. Manchmal gibt es sogar ein Zwischenprotokoll. Dann werden einzelne Leistungen schon während des Auftrags bewertet und festgehalten. Das wird meistens vorher vereinbart. Für dich heißt das: Die Abnahme ist keine lästige Zusatzarbeit, sondern Teil eines sauberen Auftragsabschlusses.

Digital statt Papier

Zukünftig greift man immer seltener zu Stift und Papier. Durch die Digitalisierung der Leistungsabnahme ist das Protokoll jederzeit mit wenigen Klicks abrufbar. Viele Betriebe nutzen dafür Branchensoftware, in der Auftrag, Kundendaten, Fotos und Dokumente direkt zusammengeführt werden. Wer auf solche Tools verzichten möchte, kann auch mit Word oder Excel arbeiten. Wichtig ist nicht das Programm, sondern dass die Abnahme vollständig, verständlich und nachvollziehbar dokumentiert wird. Eine einfache Vorlage ist besser als gar kein Protokoll.

Mängel bei der Abnahme

Mängel werden im Beisein des Kunden im Protokoll aufgeführt. Der Kunde erhält eine Kopie des Abnahmeprotokolls als Beweis. Bis zur völligen Erledigung kann die Abnahme als Teilabnahme bezeichnet werden. Dann wird nur der mängelfreie Teil des Auftrags berechnet.

Wenn nach einer ordnungsgemäßen Abnahme Mängel festgestellt werden, muss der Kunde in der Regel beweisen, dass diese Mängel schon vor der Abnahme bestanden. Deshalb ist die genaue Dokumentation so wichtig. Auch unwesentliche Mängel, die keinen Einfluss auf die Funktionstüchtigkeit haben, solltest du im Protokoll detailliert vermerken.

Bei schwerwiegenden oder wesentlichen Mängeln ist die Nutzung der Technik nicht voll oder nur eingeschränkt möglich. Dann muss der Mangel ausdrücklich und genau im Protokoll stehen. Lasse dich dabei nicht auf spontane Schadensersatzforderungen ein. Du kannst dokumentieren, was du siehst, solltest aber keine Zusagen machen, die dein Betrieb erst prüfen muss.

Vermeide Diskussionen mit Kunden über Termine, Fahrtkosten oder Stundenlöhne. Du bist auf der Baustelle nicht verpflichtet, dazu verbindliche Auskunft zu geben. Besser ist es, den Punkt aufzunehmen und an den Betrieb weiterzugeben. Wichtig ist dabei ein freundlicher Ton. Der Kunde soll sich ernst genommen fühlen und nicht abgefertigt werden.

Der Begriff „angemessene Frist zur Reklamationsbehebung“ ist offen. Was angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab. Wird die Funktion der Technik durch den Mangel beeinträchtigt, muss allerdings schnell reagiert werden, unter Umständen auch mit einem Notdienst. Werden Fristen zur Mängelbeseitigung nicht eingehalten, kann der Kunde nach entsprechender Mahnung einen anderen Betrieb mit der Behebung beauftragen. Deshalb gilt: Mängel klar beschreiben, Fristen sauber festhalten und den Vorgang intern weitergeben.

Unwesentliche und wesentliche Mängel

Zu unterscheiden sind unwesentliche Mängel, die keinen Einfluss auf die Funktionstüchtigkeit haben, und wesentliche Mängel. Unwesentliche Mängel werden im Protokoll als Mangel bezeichnet und zur Nachbesserung notiert.

Bei wesentlichen Mängeln ist die Nutzung der Technik nicht vollständig möglich. In diesem Fall wird der Mangel ausdrücklich erwähnt. Die Rechnung kann für den betroffenen Teil zurückgestellt werden. Bewährt hat sich, dass der Kunde in solchen Fällen direkt mit dem Handwerksbetrieb spricht und nicht der Monteur vor Ort alles allein klärt.

Instruktionen – Unterweisung in die Technik

Kunden erwarten, dass du eine verständliche Einweisung in die Technik der montierten Geräte vornimmst und Fragen beantwortest. Die Einweisung erfolgt häufig zusammen mit dem Abnahmeprotokoll nach Abschluss der Montage.

Nimm dir dafür ausreichend Zeit. Für dich sind viele Funktionen selbstverständlich. Für den Kunden ist die neue Technik oft neu und ungewohnt. Erkläre die wichtigsten Bedienelemente, weise auf Wartung, Filterwechsel, Störmeldungen und Bedienungsanleitungen hin. Kunden sind enttäuscht, wenn du die neue Technik im Eiltempo erklärst und voraussetzt, dass alles klar ist. Dann entsteht schnell das Gefühl, abgefertigt zu werden.

Eine gute Einweisung verhindert spätere Rückfragen, Fehlbedienungen und Reklamationen. Sie gehört deshalb genauso zum Auftrag wie die Montage selbst.

Merksatz:

Ein gutes Abnahmeprotokoll ist kein lästiger Papier­kram. Es ist der saubere Schlussstrich unter deiner Arbeit.

Abnahmeprotokoll: zig Vorteile

Checkliste: Abnahmeprotokoll Firma Mustermann

  • Auftragsnummer / Datum / Abnahme-Ort
  • Adresse des Handwerksbetriebs
  • Adresse des Auftraggebenden
  • Anwesende beim Abnahmetermin
  • Leistungsbeschreibung
  • Termineinhaltung / mängelfrei
  • Arbeiten komplett abgeschlossen
  • Schmutz beseitigt, Altmaterial mitgenommen
  • Arbeitszeitangabe korrekt
  • Sonstige Vertragsleistungen
  • Bemerkungen

Datum:

Unterschrift des Kunden:

Unterschrift des Auftragnehmers:

Ein Abnahmeprotokoll hält fest, welche Leistungen erbracht wurden und ob der Kunde sie bestätigt hat.

Bild: ChatGPT/SBZ Monteur

Ein Abnahmeprotokoll hält fest, welche Leistungen erbracht wurden und ob der Kunde sie bestätigt hat.

Autor

Dipl.-Betriebswirt Rolf Leicher
ist Fachautor und Referent
Telefon: (0 62 21) 80 48 8

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