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2015 ist das Jahr wo wir Abschied nehmen von der Heizwerttechnik

Mehrere Themen wie z. B. die Hausautomation stehen im Jahr 2015 sicherlich im Mittelpunkt der Branche. Ein ganz besonderes Datum – nämlich der 26. September 2015 – wird aber den Heiztechnik-Markt verändern, denn dann tritt das LOT 1 der Ökodesign-Richtlinie in Kraft. Welche Auswirkungen dies hat und warum sich das Fachhandwerk bereits jetzt damit beschäftigen sollte, erläutert der nachstehende Beitrag.

Spricht man mit „alten Hasen“ der TGA-Branche über diesen Teilbereich der Wirtschaft, dann kommt oft eine zentrale Aussage: „Langweilig wird es hier nie!“ Das Jahr 2015 hat alle Chancen diese lapidar formulierte Wahrheit zu bestätigen. Diesmal ist es insbesondere der Teilmarkt der Heiztechnik, der das Potenzial hat für deutliche Veränderungen zu sorgen. Denn nach zweijähriger Übergangszeit tritt am 26. September des Jahres das LOT 1 der Energy related Product-Richtlinie (ErP) in Kraft. Dies hat weitreichende Änderungen für alle Marktteilnehmer zur Folge. Sicherlich eine der wichtigsten Neuheiten dabei: Hersteller dürfen ab diesem Datum bis auf eine Ausnahme keine Wärmeerzeuger auf Basis der Heizwerttechnik mehr in den Verkehr bringen.

Im nächsten Jahr dürfte es eng werden mit der Installation neuer 
Heizwertgeräte – denn nur noch bis zum 25. September 2015 dürfen 
Hersteller Gas- und Öl-Heizwertgeräte in Verkehr bringen.
Im nächsten Jahr dürfte es eng werden mit der Installation neuer Heizwertgeräte – denn nur noch bis zum 25. September 2015 dürfen Hersteller Gas- und Öl-Heizwertgeräte in Verkehr bringen.

Dass dies beim Haus- und Wohnungseigentümer nicht unbedingt auf taube Ohren stoßen wird, zeigt eine aktuelle Umfrage, die belegt, dass in Zeiten steigender Wohnnebenkosten die Relevanz des energetischen Zustands einer Immobilie weiter zunimmt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Bedeutung der Energiebilanz als Entscheidungskriterium beim Kauf einer Immobilie um 5 Prozent gestiegen. Zudem rechnen 57 Prozent der Befragten (2013: 50 Prozent) mit Folgeinvestitionen für die energetische Sanierung der erworbenen Immobilie. Zu diesem Ergebnis kommt die gemeinsame Studie von ImmobilienScout24 und Interhyp, für die insgesamt 1.828 Kaufinteressenten im November 2014 befragt wurden. Rund 75 Prozent der Studienteilnehmer gaben an, dass für sie in puncto Energieeffizienz vor allem eine moderne Heizungsanlage und Fenster mit doppelter Verglasung (69 Prozent) entscheidend seien. Bereits im vergangenen Jahr zählten diese Faktoren zu den wichtigsten Kriterien in Bezug auf den energetischen Zustand des Kaufobjektes.

Das heißt der Boden für neue Heizsysteme ist grundsätzlich fruchtbar und kann bestellt werden. Als „Katalysator“ könnte jetzt das faktische Brennwertgebot der ErP-Richtlinie dienen. Was das in den kommenden Jahren an Auswirkungen haben wird, werden Fachhandwerker in allen Ausprägungen beim Kunden vor Ort erfahren. Hier existiert eine ganze Fülle – teilweise auch an älteren und betagten Lösungen, die noch auf die Heizwerttechnik setzen und jetzt spätestens beim nächsten irreparablen Störfall auf moderne Brennwertgeräte umgerüstet werden müssen. Dass es sich hierbei nicht um einfache Austauschlösungen handelt, ist klar - welche Konsequenzen das „faktische Brennwertgebot“ tatsächlich haben wird und inwieweit der Brennwertnutzen tatsächlich in vollem Umfang zum Tragen kommt, bleibt der Individualität des einzelnen Gebäudes überlassen.

Im Gespräch mit dem Endkunden sind gute Argumente des Fachhandwerkers 
gefragt, denn die Pflicht zum Wechsel von der Heiz- zur Brennwerttechnik ist 
kaum bekannt und im individuellen Fall mit einem höheren Aufwand verbunden.
Im Gespräch mit dem Endkunden sind gute Argumente des Fachhandwerkers gefragt, denn die Pflicht zum Wechsel von der Heiz- zur Brennwerttechnik ist kaum bekannt und im individuellen Fall mit einem höheren Aufwand verbunden.

Frühzeitig Kunden informieren und Gerätetausch planen

In jedem Fall sollte der Fachhandwerker so früh wie möglich seinen Kundenstamm durchforsten und alle „Heizwert-Kunden“ über die Auswirkungen der ErP ab dem 25. September informieren. So kann zielgerichtet überlegt werden, ob sich noch vor dem Stichtag ein Tausch der bestehenden Anlage gegen ein neues Heizwertgerät lohnt oder gleich auf die effizientere Brennwerttechnik gesetzt werden soll. Dass es in diesem Jahr aber vor dem Inkrafttreten der ErP eng werden wird mit Terminen scheint vorprogrammiert. Dafür wird nicht nur die verstärkte Nachfrage nach Heizgeräten sorgen, sondern auch die bereits angesprochene Vielfalt der Altinstallationen im Markt. Diese wird in der Regel nicht nur äußerst individuelle Lösungen erforderlich machen, sondern oftmals auch „begleitende“ Aktionen wie den Austausch einzelner Heizkörper oder Veränderungen an der Hydraulik. In jedem Fall wird aber die Abgasinstallation eine neue Lösung durch den Einzug eines entsprechend feuchteresistenten Abgaszuges erfordern.

Jeder Austausch vom Alt-Heizgerät zu moderner Brennwerttechnik kann zu einer 
zeitaufwendigen, individuellen Anpassung werden.
Jeder Austausch vom Alt-Heizgerät zu moderner Brennwerttechnik kann zu einer zeitaufwendigen, individuellen Anpassung werden.

Argumentation für das Gespräch mit dem KundenEine gute Begründung für den in der Regel fälligen Wechsel von der Heiz- zur Brennwerttechnik sollten alle Fachhandwerker aber beim Kunden parat haben. Deswegen hier noch einmal als Argumentationsstütze die wesentlichen Eckdaten:

  • Die Ökodesign-Richtlinie ist eine der wesentlichen Grundlagen für die Umsetzung der EU-Ziele, damit alle „energieverbrauchsrelevanten Produkte“ effizienter werden und so weniger Energie verbrauchen, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren.
  • Deswegen wurden bzw. werden in zahlreichen Branchen für viele Produkte in unterschiedlichsten Bereichen Mindest-Effizienzanforderungen definiert, um den Energieverbrauch und mögliche Umweltbelastungen zu reduzieren. Die Produkte sind dabei in LOTs eingeteilt und werden so vergleichbar gemacht. Das bekannteste Beispiel und die plakativste Auswirkung der ErP-Richtlinie ist hinlänglich bekannt: Die gewohnten Glühbirnen konnten die gesteckten Mindest-Effizienzanforderungen nicht erfüllen und verschwanden vom Markt. Stattdessen trat die Technologie der LED-Beleuchtungskörper einen überzeugenden Siegeszug an.
  • LOT 1 gehört zu den Bereichen der Ökodesign-Richtlinie, in die ein Teilbereich der Heiztechnik einsortiert wurde. Nach den Bestimmungen von LOT 1 dürfen die Hersteller der Branche in der gesamten EU nach einer zweijährigen Übergangszeit ab dem 26. September bis auf wenige Ausnahmen keine Gas- und Öl-Heizwertgeräte mehr in den Verkehr bringen. Davon ausgenommen sind Geräte, die bis zu diesem Tag bereits ausgeliefert worden sind. Hierbei dreht es sich nach aktuell vorliegenden Informationen auch um die bereits beim Großhandel lagernde Ware. „Darauf zu setzen, dass auch nach dem 26. September 2015 noch Heizwertgeräte verfügbar sein werden, gleicht aber einem Glücksspiel“, analysiert Christmann die Situation. „Vielmehr sollte das Fachhandwerk jetzt die Gelegenheit nutzen, um die Wärmeerzeuger im Gebäudebestand auf ihre Zukunftssicherheit zu prüfen. Und diese Zukunft ist klar die Brennwerttechnik. Wer nicht ‚kalt erwischt‘ werden will, sollte alte und anfällige Heizwertgeräte so früh wie möglich austauschen.“
  • Bei einer Ausnahme dürfen auch weiterhin Heizwertgeräte eingesetzt werden: Im Mehrfamilienhaus mit dezentralen Wärmeerzeugern und einer typischen Schornstein-Mehrfachbelegung. Der Grund: Eine gemeinsame Abgasführung für Heiz- und Brennwertgeräte ist technisch zurzeit nicht umsetzbar. Deswegen dürfen ausschließlich hier weiterhin Heizwertgeräte wie z.B. der atmoTEC von Vaillant eingesetzt werden. Diese Ausnahme gilt aber nur für nicht gebläseunterstützte Heizgeräte bis 10 kW und Kombigeräte bis 30 kW Heizleistung. Alternative kann bei einer kompletten Umrüstung aller Heizwertgeräte auf Brennwerttechnik mit neuem gemeinsamen Luft-Abgas-System aber auch der Weg von der Etagen- zur Zentralheizung mit dezentralen Wohnungsstationen sein. In beiden Fällen muss die Installation in den Wohnräumen nur wenig verändert werden. Darüber hinaus gewährleistet stets hygienisch dezentral bereitetes Warmwasser, dass über die Legionellen-Problematik nicht nachgedacht werden muss (o.ä.).

Die Ausnahme von der Regel: Im Mehrfamilienhaus mit dezentralen 
Heizwertgeräten und typischer Schornstein-Mehrfachbelegung dürfen beim 
Defekt eines Wärmeerzeugers weiterhin Heizwertgeräte eingesetzt werden.
Die Ausnahme von der Regel: Im Mehrfamilienhaus mit dezentralen Heizwertgeräten und typischer Schornstein-Mehrfachbelegung dürfen beim Defekt eines Wärmeerzeugers weiterhin Heizwertgeräte eingesetzt werden.

Vorsicht beim Pumpentausch

Eine „Notiz am Rande“: Bereits ab dem 1. August 2015 dürfen darüber hinaus ausschließlich noch Heizgeräte mit Hocheffizienzpumpen in den Verkehr gebracht werden. Defekte ein- oder zweistufige - nicht hocheffiziente - Pumpen innerhalb eines bereits installierten Heizgerätes können hingegen nur gegen eine gleichartige Pumpe aus dem Ersatzteilwesen getauscht werden. So können zum einen hydraulische und zum anderen rein geometrische Voraussetzungen dem direkten Pumpentausch gegen Hocheffizienz-Pumpen entgegenstehen. „Die Pumpe ist ein Bestandteil der gesamten Sicherheitskette von Wärmeerzeugern.“, informiert dazu Christmann. „Deswegen sollte bei jedem Pumpentausch immer der Hersteller angesprochen und eine Auskunft eingeholt werden.“

Doch auch die Geräteelektronik muss in der Lage sein, die neue Hocheffizienz-Pumpe überhaupt ansteuern zu können. Dies wird jedoch nur in den wenigsten Fällen überhaupt möglich sein. Zu oft haben gerade durch den einfachen Pumpentausch hohe Anlaufströme der neuen Hocheffizienz-Pumpe dazu geführt, dass die Geräteelektronik diese nicht verarbeiten konnte und einen Defekt des kompletten Heizgerätes zur Folge hatte. Im Zweifelsfall ist immer die vom Hersteller vorgeschriebene Ersatzpumpe zu verwenden. Er stellt sicher, dass die Ersatzteilpumpen auf die Geräteelektronik und -hydraulik abgestimmt sowie zugelassen sind. Aus diesen Gründen können einfache ein- und zweistufige Ersatzteil-Pumpen noch bis zum 1. August 2020 gegen gleichartige defekte Pumpen getauscht werden.

Externe Hocheffizienz-Pumpen außerhalb eines Wärmeerzeugers - zum Beispiel in Rohrgruppen - sind dagegen schon länger verpflichtend. Auch hier ist aber in jedem Fall der Hersteller zu kontaktieren, ob elektronische Bauteile im Kessel oder der Regelungstechnik Hocheffizienz-Pumpen ansteuern können.

Mit der Ökodesign-Richtlinie werden Mindest-Effizienzanforderungen 
definiert. Vor einigen Jahren konnten Glühbirnen diese Bedingungen nicht 
erfüllen, jetzt sind es Heizwertgeräte. Bilder: Vaillant
Mit der Ökodesign-Richtlinie werden Mindest-Effizienzanforderungen definiert. Vor einigen Jahren konnten Glühbirnen diese Bedingungen nicht erfüllen, jetzt sind es Heizwertgeräte. Bilder: Vaillant

Fazit:

Es wird höchste Zeit – sowohl für die Betreiber von Heizwertgeräten als auch für das Fachhandwerk. Ab dem 26. September 2015 dürfen Hersteller bis auf wenige Ausnahmen keine Heizwertgeräte mehr in den Verkehr bringen. Ein einfacher Gerätetausch ist dann nicht mehr möglich. Absehbar ist, dass es wenige Monate vor diesem Datum eng wird mit möglichen Terminen für Neuinstallationen. Fachhandwerker sollten deswegen kurzfristig die Kunden informieren, die noch Heizwertgeräte betreiben und ggf. die Konsequenzen aus der ErP-Richtlinie mit ihnen besprechen.

Fachautor
Martin Schellhorn, Geschäftsführer
Die Agentur - Kommunikations-Management Schellhorn GmbH
Fachautor Martin Schellhorn, Geschäftsführer Die Agentur - Kommunikations-Management Schellhorn GmbH

 

 

 

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