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Ab 1. Mai gilt die EnEV 2014: Kluge Planung wird damit wichtiger denn je

Die neue Energieeinsparverordnung ist zum 01.05.2014 (EnEV) in Kraft getreten. Die EnEV legt fest, wie viel Heizenergie ein neu errichtetes Gebäude maximal verbrauchen darf. Schrittweise verschärft der Gesetzgeber darin die primärenergetischen Vorgaben für Neubauten. Spätestens, wenn ab Januar 2016 die zweite Stufe der Verordnung greift, führt kein Weg an stärkerer Dämmung der Gebäudehülle oder einer besonders sparsamen Heizungsanlage vorbei. Durch den Einbau einer Wärmepumpe können Bauherren die strengeren Vorgaben ohne zusätzliche Baukosten erfüllen. Wer dagegen weiter auf fossile Heiztechniken setzt, wird gezwungen sein, deutlich mehr Geld in die Abdichtung der Gebäudehülle und zusätzliche Haustechnik zu investieren, zeigt eine Musterrechnung des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) e. V..
BWP-Geschäftsführer Karl-Heinz Stawiarski erklärt: „Da die Verordnung technologieoffen gestaltet ist, dürfen Bauherren selber entscheiden, wie sie die verschärften Standards erfüllen. Wer auf eine elektrische Wärmepumpe setzt, profitiert davon, dass im Zuge der EnEV-Novelle auch der Primärenergiefaktor für Strom abgesenkt wird. So erfüllen Häuser mit Wärmepumpe problemlos schon heute die primärenergetischen Vorgaben, die ab 2016 gelten.“

Dies belegt eine Musterrechnung des BWP auf Grundlage eines EnEV-Standard-Einfamilienhauses. Ebenso wird ersichtlich, dass das gleiche Haus mit der heute oft verbauten Kombination aus Brennwertkessel und solarthermischer Trinkwassererwärmung die ab 2016 gültigen Vorgaben um etwa 25 Prozent verfehlen wird.

„Wer im Neubau weiter auf fossile Heiztechniken setzt, muss zusätzliche Ausgaben kalkulieren, um die Vorgaben der EnEV 2016 zu erfüllen“, kommentiert Stawiarski. Nicht nur die Solarthermieanlage müsse dann so ausgelegt werden, dass sie auch die Heizung unterstütze. Zusätzlich müsse mindestens auch eine Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung installiert werden, um einen solchen Neubau auch 2016 noch EnEV-konform zu bekommen.

Der Primärenergiebedarf zählt

Mit der EnEV-Novelle hat die Bundesregierung auch die Basis für die Berechnung des Primärenergiebedarfs von Häusern mit Wärmepumpen überarbeitet. Diese Gebäude schneiden künftig deutlich besser ab, da der Primärenergiefaktor für Strom – den Wärmepumpen benötigen, um Wärme aus der Außenluft, dem Erdboden oder dem Grundwasser zum Heizen nutzbar zu machen – gesenkt wurde. Der Primärenergiefaktor wird herangezogen, um auch die Energieverluste bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung eines Energieträgers in die Berechnung des Primärenergiebedarfs einfließen zu lassen. Ein leicht abgesenkter Faktor gilt ab Inkrafttreten der Novelle, zum 1. Januar 2016 wird der Primärenergiefaktor ein weiteres Mal abgesenkt.

Karl-Heinz Stawiarski zeigt sich darüber erleichtert: „Mit der Absenkung des Primärenergiefaktors auf  2,0 ab 2016 passt der Gesetzgeber die rechnerische Größe endlich den realen Begebenheiten an. Schließlich werden Wärmepumpen mit jedem Windpark und jedem Quadratmeter Photovoltaik, der ans Netz geht immer „grüner“. Dadurch reduziert sich der Primärenergiebedarf von Häusern mit elektrischen Wärmepumpe von ganz allein.“

Effizienzklassen für Immobilien

Mit der EnEV-Novelle gewinnen auch die Energieausweise für Gebäude an Bedeutung. Zusätzlich zur Einstufung anhand einer Farbskala von Grün (niedriger Energiebedarf) bis Rot (hoher Energiebedarf) werden Gebäude künftig auch in Energieklassen eingestuft, die von A+ bis H reichen. Nach Berechnungen des Bundesverbands Wärmepumpe erhält ein Niedrigenergiehaus (KfW-Effizienzhaus 70) mit Luft/Wasser-Wärmepumpe die Bestnote A+, das gleiche Haus mit Gasbrennwertkessel und Solarthermieanlage für die Trinkwarmwassererwärmung die Note C.

Verkäufer und Vermieter müssen den Ausweis bereits bei der Besichtigung und die Kennwerte auch in Immobilienanzeigen angegeben.

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