Betriebe, die mit ihren Beschäftigten im europäischen Ausland arbeiten, benötigen in der Regel eine A1-Bescheinigung. Sie ist der Nachweis, dass Arbeitnehmer trotz Tätigkeit im Ausland weiter dem deutschen Sozialversicherungssystem unterliegen. Bei Kontrollen wird dieser Nachweis zunehmend streng geprüft. Fehlt er, kann es teuer werden oder der Einsatz verzögert sich.
Auf EU-Ebene sind Erleichterungen geplant: Für kurze grenzüberschreitende Geschäftsreisen von bis zu drei Tagen innerhalb von 30 Kalendertagen soll künftig keine A1-Bescheinigung mehr nötig sein. Doch nicht alle Unternehmen profitieren davon.
Was ist die A1-Bescheinigung?
Die A1-Bescheinigung ist der offizielle Nachweis, welches Sozialversicherungsrecht bei einer Tätigkeit im Ausland gilt. Sie zeigt an, dass eine Person trotz vorübergehender Arbeit in einem
anderen Staat weiter in Deutschland sozialversichert ist.
Für Handwerksbetriebe ist das besonders wichtig bei Montageeinsätzen, Inbetriebnahmen, Wartungen, Reparaturen oder kurzen Messe- und Kundenterminen im Ausland. Die Regel soll Doppelversicherungen verhindern und Rechtssicherheit für Arbeitgeber, Beschäftigte und Behörden schaffen. Gleichzeitig dient sie als Kontrollinstrument gegen Scheinselbstständigkeit, Sozialdumping und Schwarzarbeit.
Wer braucht die Bescheinigung?
Betroffen sind Arbeitnehmer und Selbstständige, wenn sie vorübergehend in einem anderen EU-Staat sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder Großbritannien tätig sind. Auch wer regelmäßig in mehreren Staaten arbeitet, braucht in der Regel eine A1-Bescheinigung.
Das Thema kann auch beim Homeoffice im Ausland wichtig werden. Wer zum Beispiel einige Tage aus dem Ausland arbeitet, sollte vorher prüfen lassen, welches Sozialversicherungsrecht gilt.
Was ist neu?
Kern der geplanten EU-Erleichterung ist die Abschaffung der A1-Pflicht bei bestimmten kurzen Dienst- und Geschäftsreisen. Vorgesehen ist, dass bei Tätigkeiten von höchstens drei Tagen innerhalb von 30 Kalendertagen kein A1-Formular mehr mitgeführt werden muss.
Wichtig für das Handwerk: Entsendungen im Bausektor sollen von dieser Erleichterung ausgenommen bleiben. Für viele Montage-, Bau- und Baustelleneinsätze dürfte die A1-Pflicht also weiterhin bestehen. Betriebe sollten deshalb nicht automatisch davon ausgehen, dass kurze Einsätze künftig ohne Nachweis möglich sind.
Bereits verbindlich ist: Seit dem 1. Januar 2025 muss der Antrag auf eine A1-Bescheinigung vollständig elektronisch gestellt werden. Papier- oder Faxanträge sind nicht mehr zulässig. Der Antrag läuft über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal.
Wer stellt den Antrag?
Bei Arbeitnehmern stellt grundsätzlich der Arbeitgeber den Antrag. Sind Beschäftigte gesetzlich krankenversichert, läuft das Verfahren über die jeweilige Krankenkasse. Bei privat Versicherten können andere Sozialversicherungsträger zuständig sein.
Selbstständige stellen den Antrag ebenfalls elektronisch über das SV-Meldeportal. Dafür benötigen sie einen entsprechenden Zugang, zum Beispiel über die BundID.
Was passiert ohne A1-Bescheinigung?
Fehlt die A1-Bescheinigung bei einer Kontrolle, kann das im Ausland teuer werden. Je nach Land drohen Bußgelder, Verzögerungen oder zusätzliche Prüfungen. In Einzelfällen können Mitarbeitende sogar an der Weiterarbeit gehindert oder zurückgewiesen werden.
Für Betriebe kann das schnell Folgen haben: Baustellentermine verschieben sich, Inbetriebnahmen platzen oder Kunden müssen warten. Deshalb gehört die Prüfung der A1-Pflicht heute in jede Entsende- und Reiseplanung.
Erst prüfen, dann losfahren
Die geplanten Erleichterungen können Bürokratie abbauen. Für SHK-Betriebe bleibt aber wichtig: Nicht jeder kurze Auslandseinsatz ist automatisch von der A1-Pflicht befreit. Wer im Ausland montiert, wartet, repariert oder auf der Baustelle arbeitet, sollte den Nachweis rechtzeitig prüfen und digital beantragen.
1 Die A1-Bescheinigung ist der Nachweis, dass Arbeitnehmer trotz Tätigkeit im Ausland dem deutschen Sozialversicherungssystem unterliegen.
2 Kern der geplanten EU-Erleichterung ist die Abschaffung der A1-Pflicht bei bestimmten kurzen Dienst- und Geschäftsreisen.
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