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Das wird neu rund um den Führerschein

1 Wer in einem anderen EU-Mitgliedstaat als seinem Heimatland lebt, kann die Führerscheinprüfungen demnächst im Heimatland ablegen und dort einen Pkw-Führerschein erhalten.

Bislang konnten die EU-Staaten viele Vorschriften rund um den Führerschein selbst entscheiden. Nun werden einige Vorgaben vereinheitlicht, sodass sie EU-weit gelten.

Bis 2030 wird es einen einheitlichen digitalen Führerschein geben. Das heißt, der Nachweis der Fahrerlaubnis ist dann auf dem Handy gespeichert, im sogenannten European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet). Er wird dann in allen EU-Staaten bei Fahrzeugkontrollen anerkannt. Der digitale Führerschein ist dann dem physischen Führerschein rechtlich gleichgestellt. Es besteht aber keine Pflicht auf digital umzusteigen, jeder Autofahrer hat weiterhin den Anspruch auf eine Plastikkarte.

Führerscheinprüfung

In Prüfungen gehören sowohl der Umgang mit Smartphones, das Fahren bei schlechtem Wetter, die Einschätzung des toten Winkels und der Umgang mit Fahrerassistenzsystemen zu den Pflicht-Lerninhalten. Auch Risiken für Fußgänger, Kinder, Radfahrer und andere besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer werden stärker berücksichtigt. Bereits ab 2026 soll eine rein deutsche Reform des Führerscheinausbildung gelten. Es soll weniger Sonderfahrten geben, kürzere Prüfungen, mehr Online-Unterricht, sodass der Führerschein günstiger wird.

Führerschein im Heimatland

Wer in einem anderen EU-Mitgliedstaat als seinem Heimatland lebt, kann die Führerscheinprüfungen demnächst im Heimatland ablegen und dort einen Pkw-Führerschein erhalten. Voraussetzung ist, dass im Land des Wohnsitzes keine Möglichkeit besteht, die Prüfungen in einer der Amtssprachen des Heimatlands, abzulegen.

Regeln für Fahranfänger

Die Probezeit für Fahranfänger wird EU-weit auf zwei Jahren festgelegt. Während dieser Zeit gelten in allen Mitgliedstaaten strenge Vorschriften und Sanktionen bezüglich Alkohols, Drogen oder Gurtpflicht. Wer eine neue Führerscheinklasse erwirbt, beginnt eine neue Probezeit.

Begleitetes Fahren

17-Jährige dürfen künftig einen Führerschein der Klasse B und C (schwere LkW) erwerben. Bis zum 18. Geburtstag ist jedoch eine mindestens 25-jährige Begleitperson Pflicht, die den Führerschein mindestens fünf Jahre besitzt. Im Fall von Lkw-Fahrern muss die Begleitperson eine Berufskraftfahrerausbildung abgeschlossen haben. Ab 18 darf dann allein gefahren werden.

Änderungen bei der Führerscheinklasse B

Aktuell dürfen bereits Pkw-Führerscheine der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausgeweitet werden. Das jedoch nur für das jeweilige Hoheitsgebiet. In Zukunft soll die Erweiterung der ­Klasse B EU-weit gegenseitig anerkannt
werden.

Wer einen Führerschein der Klasse B besitzt, darf künftig mit Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von bis zu 4,25 Tonnen fahren. Für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb gilt sogar eine Grenze von 5 Tonnen. Voraussetzung ist, dass der Führerscheinbesitzer die Klasse B seit mindestens zwei Jahren besitzt und eine von der jeweiligen nationalen Behörde anerkannte Zusatzschulung oder praktische Prüfung absolviert wurde. Der Nachweis wird als Schlüsselzahl im Führerschein eingetragen. Ohne diesen Vermerk bleibt die Grenze bei 3,5 Tonnen.

Darüber hinaus gibt es eine neue Fahrzeugklasse: BI gilt für schwere Leichtfahrzeuge. Das sind Fahrzeuge mit bis zu 600 Kilogramm Leergewicht und einer Leistung bis zu 15 Kilowatt – sogenannte Microcars. Die neue Klasse kann separat oder auch in die B-Klasse integriert werden.

Entzug des Führerscheins

Bislang konnte der Führerschein nur im Herkunftsland entzogen werden, also das Land, das ihn ausgestellt hat. Nun darf auch der Staat, in dem ein besonders schwerwiegender Verkehrsverstoß begangen wurde, die Fahrerlaubnis entziehen. Ein Fahrverbot oder eine Fahrbeschränkung gilt folglich in der gesamten EU.

Medizinische Untersuchungen

Es gibt keine verpflichtenden Gesundheitsüberprüfungen für Autofahrer ab 70 Jahren. Für Führerscheinneulinge gilt: Die Mitgliedsstaaten dürfen entscheiden, ob sie die ärztliche Untersuchung (Sehtest und Herz-Kreislauf-Untersuchung) bei einem Arzt persönlich oder als Selbstauskunft gestalten.

Ab wann gelten die neuen Führerscheinregeln?

Die EU-Richtlinie trat am 25. November 2025 in Kraft. Diese Vorgaben müssen nun in deutsches Recht umgesetzt werden, um verbindlich zu gelten. Die Frist dafür ist drei Jahre, plus ein weiteres Jahr, um sich auf die praktische Umsetzung vorzubereiten.

Sowohl bei der Ausbildung als auch bei der Prüfung soll es künftig einige Neuerungen ­geben.

Bild: Joachim B. Albers - stock.adobe.com

Sowohl bei der Ausbildung als auch bei der Prüfung soll es künftig einige Neuerungen ­geben.
Autorin
Dörte Neitzel
arbeitet als Diplom-­Volkswirtin und freie Autorin an Wirtschafts- und ­Managementthemen.

Bild: D. Neitzel

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