Bei der Ausbildung in Teilzeit ist der Name Programm: Die Ausbildungszeit wird pro Tag oder pro Woche verkürzt. Statt der vollen Wochenarbeitszeit ist der oder die Auszubildende im Schnitt 50 Prozent der üblichen Vollzeit im Betrieb. In der Regel sind es zwischen 20 und 30 Wochenstunden, wobei Betrieb und Azubi das ganz individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse zuschneiden – auch, ob eine tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit vereinbart wird.
Es kann auch nur ein Teil der Ausbildung in Teilzeit erfolgen, dann muss der Ausbildungsvertrag im Laufe des Arbeitsverhältnisses angepasst werden. Wichtig: Die Kürzung der Arbeitszeit darf nicht mehr als 50 Prozent betragen!
Wer kann eine Teilzeit-Ausbildung machen?
Früher musste ein besonderer Grund dafür vorliegen, dass Azubis ihre Ausbildung nicht in Vollzeit absolvieren konnten. Das war zum Beispiel bei der Betreuung eigener Kinder der Fall oder der Pflege eines Angehörigen. Auch eine eingeschränkte Gesundheit oder Leistungssportler konnten eine Teilzeitausbildung beantragen. Doch das ist Geschichte. Mittlerweile kann jeder Azubi seine Ausbildung auch in Teilzeit absolvieren, ohne dass ein Grund dafür vorliegen muss. Die einzige Voraussetzung: Der gewählte Betrieb muss mitspielen.
Berufliche Ausbildungen sollen dadurch attraktiver werden. Auf diese Weise, so die Hoffnung von Betrieben und Politik, sollen auch Interessenten für eine Ausbildung gewonnen werden, die bislang nicht daran gedacht haben – etwa Menschen, die bereits erwerbstätig sind und es aus finanziellen Gründen auch während einer Ausbildung bleiben wollen (oder müssen).
Gilt die Teilzeit auch für die Berufsschule?
In der Regel kann die Berufsschule nicht in Teilzeit besucht werden. Verkürzt wird lediglich die Zeit der Lehrlinge im Betrieb. Die Zeit in der Berufsschule entspricht dagegen der von Vollzeit-Azubis. Individuelle Ausnahmen sind in persönlichen Gesprächen mit der Berufsschule aber durchaus möglich.
Verlängert sich die Ausbildung durch Teilzeit?
Wird pro Tag oder Woche weniger gearbeitet, verlängert sich die Ausbildungsdauer entsprechend. Die kann aber höchstens das 1,5-fache der regulären Ausbildungsdauer betragen. Wird also bei einer 3-jähren Berufsausbildung auf 75 Prozent reduziert, verschiebt sich das Ende um ein Jahr. Die Ausbildung dauert also insgesamt vier Jahre. Doch die Verlängerung ist nicht zwingend. Viele Lehrlinge schaffen es mit großem Einsatz, sie in den üblichen drei Jahren zu beenden.
Wie können Azubis eine Teilzeitausbildung anfangen?
Zunächst heißt es, einen geeigneten Ausbildungsbetrieb finden. Die größten Chancen bestehen in Berufen, in denen die Nachfrage nach Azubis besonders hoch ist. Prinzipiell ist die Teilzeitausbildung in allen Berufen möglich, die auf eine berufliche Ausbildung plus Berufsschule setzen. Ist der passende Ausbildungsbetrieb gefunden, benötigt es noch einen Antrag bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer. Hier wird der Teilzeitausbildungsplan für die Zeiten im Betrieb und in der Berufsschule festgelegt.
Welche Vorteile bietet die Ausbildung in Teilzeit?
Eine Teilzeitausbildung bietet mehr zeitliche Flexibilität für die Auszubildenden. Das ist besonders für jene hilfreich, die Familie und Beruf gerne unter einen Hut bringen müssen, was mit einer Vollzeitstelle nicht immer möglich ist. Für Unternehmen ist es von Vorteil, dass sie Bewerber haben, die zuvor vielleicht nicht an eine Ausbildung gedacht haben - etwa junge Eltern. Nicht selten sind diese Azubis ganz besonders motiviert. Wichtig für beide Seiten: Der Abschluss in Teilzeit ist ebenso vollwertig wie der einer Vollzeit-Ausbildung.
Welche Nachteile hat die Teilzeitausbildung?
Ganz klar: Die Abschlussprüfung ist für alle gleich. Das heißt auch, dass Teilzeitazubis dieselben Inhalte lernen müssen wie Vollzeitazubis - nur in kürzerer Zeit, wenn sie die Zeit nicht verkürzen wollen. Es braucht also einen ganz besonderen „Drive“. Darüber hinaus bieten nicht alle Unternehmen eine Teilzeitausbildung an. Eine Lehrstelle zu finden, dürfte daher nicht so einfach sein.
Wird das Gehalt bei Teilzeitazubis gekürzt?
Einige Unternehmen zahlen nur anteilig, andere überweisen das volle Azubigehalt. Das - meist sowieso schon nicht üppige - Gehalt muss bei einer Teilzeit-Ausbildung aber nicht notwendigerweise gekürzt werden. Die Auszubildenden können jedoch prüfen lassen, ob sie Anspruch auf eine Ausbildungsbeihilfe haben.
Was ist mit dem Urlaubsanspruch?
Sofern Teilzeitauszubildende an genauso vielen Arbeitstagen wie Vollzeitbeschäftigte arbeiten, haben sie den gleichen Urlaubsanspruch wie diese. Findet die Teilzeitausbildung an weniger betrieblichen Arbeitstagen statt, reduziert sich der Urlaubsanspruch dementsprechend.
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