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Gehaltsgoodies

10 Alternativen zur Gehaltserhöhung

Eine Gehaltserhöhung ist etwas Feines. Sie signalisiert, dass der Arbeitgeber mit der Arbeit zufrieden ist. Doch nicht immer ist für das Unternehmen ein Mehr an Gehaltszahlung drin – denn darauf werden, wie beim Mitarbeiter, Sozialabgaben fällig. Auch für Arbeitnehmer ist es häufig nicht lukrativ, denn nicht selten kommen lediglich „ein paar Euro fuffzig“ zusätzlich heraus. Dabei gibt es Alternativen zur Gehaltserhöhung! Wir stellen zehn der beliebtesten vor.

1. Firmen-E-Bike

Dabei stellt der Betrieb ein E-Bike zur Verfügung, ähnlich einem Firmenwagen. Meist wird das Fahrrad geleast. Im Gegensatz zum Firmenwagen ist die private Nutzung jedoch steuerfrei, wenn das Rad zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird und der Mitarbeiter sich finanziell nicht daran beteiligt.

2. Mehr Urlaubstage

Besonders jungen Arbeitnehmern sind Freizeit und Urlaub oft wichtiger als ein praller Gehaltszettel. Zusätzliche freie Tage, etwa am Geburtstag, oder eine gewisse Anzahl an mehr Urlaubstagen zur freien Verfügung können eine sehr gute Alternative zur Gehaltserhöhung sein.

3. Essenszuschuss

Betriebe dürfen ihre Mitarbeiter (Stand 2022) mit bis zu 6,67 Euro täglich für eine Mahlzeit bezuschussen. Der Betrag teilt sich auf in einen Sachbezug (1,87 Euro für Frühstück bzw. 3,57 Euro für Mittag-/Abendessen) plus einem variablen Betrag, den das Unternehmen zuschießt. Dieser kann bis zu 3,10 Euro betragen. Für Essenszuschüsse gibt es mittlerweile Apps statt Papiergutscheine, die eine Abrechnung bequemer machen.

4. Geschenke

Jeder Mitarbeiter kann von seinem Arbeitgeber pro Monat Sachgeschenke im Wert von 50 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) erhalten. Gutscheine, Produkte oder Dienstleistungen bleiben als sogenannte Sachbezüge steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Klassiker ist der Tankgutschein. Bei bestimmten Anlässen wie Geburtstag oder Hochzeit dürfen es bis zu 60 Euro sein.

5. Jobticket

Der Betrieb kann entweder eine kostenlose oder vergünstigte Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel stellen oder einen Zuschuss zum Kauf geben. Dieser muss allerdings zusätzlich zum Gehalt erfolgen. Auch private Fahrten sind dabei erlaubt. Wichtig zu wissen: Ein Jobticket oder ein entsprechender Zuschuss wird nicht auf die 50-Euro-Grenze für Sachbezüge angerechnet.

6. Workation

Diese Möglichkeit ist nur etwas für Remote-Arbeiter, also jene, die mit einem Laptop, einem Internetanschluss und Strom arbeiten können. Es handelt sich dabei nicht um Urlaub, sondern der Mitarbeiter darf von einem beliebigen Ort der Welt ausgehend arbeiten und der Arbeitgeber zahlt die Kosten vor Ort. So lassen sich Leben und Arbeit auf Zeit in einem anderen Land (oder auch nur in einer anderen Stadt) verbinden.

7. Reduzierte bzw. flexiblere Arbeitszeit

Aus einer 5-Tage-Woche wird beispielsweise eine 4-Tage-Woche. Das kann im Rahmen einer Reduzierung der Arbeitszeit passieren oder auch nur, um diese zu bündeln und sich einen Tag für mehr Freizeit freizuschaufeln – etwa, weil an den übrigen vier Tagen sowieso immer wieder Überstunden anfallen.

8. Laptop, Smartphone oder Tablet

Dabei handelt es sich streng genommen um Sachleistungen. Bleiben die Geräte im Firmenbesitz und dürfen auch privat genutzt werden, fällt kein geldwerter Vorteil an. Schenkt der Betrieb seinem Mitarbeiter ein Gerät, muss er es pauschal mit 25 Prozent versteuern.

9. Gesundheits-Boni

Zusätzlich zum Arbeitslohn darf der Arbeitgeber pro Mitarbeiter und Jahr bis zu 600 Euro steuer- und abgabenfrei für die Gesundheitsförderung ausgeben. Dabei kann es sich um zertifizierte Präventionskurse der Krankenkassen handeln oder auch um eigens für die Belegschaft organisierte Kurse.

10. Betreuungszuschuss

Wer kleine Kinder hat, der kann beim Arbeitgeber nach einem Zuschuss zur Betreuung anfragen. Dieser darf Kosten bis zu 500 Euro übernehmen. Darunter fallen Krippe, Kita und Kindergarten sowie ein Babysitter für Kinder unter 14 Jahren.

Bild: Halfpoint - stock.adobe.com

Mehr Zeit für Familie oder Hobbys statt Gehalt sind eine Alternative zu einem dickeren Lohnzettel

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