1 In jedem Fall sollte ein Schnuppertag schriftlich vereinbart werden.
2 Praktikanten sollen wie bei einem Schnuppertag vor allem Erfahrungen sammeln, nicht jedoch primär produktiv arbeiten.
Die Wahl eines neuen Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin ist nicht einfach: Erst kommen die Bewerbungsunterlagen, dann spricht man miteinander und es entsteht der erste – gegenseitige persönliche Eindruck. Doch oft reicht das nicht aus, damit Chefs beurteilen können, wie sich der Bewerber in der Praxis schlägt. Und umgekehrt kann der Bewerber oder die Bewerberin sich ebenfalls kein Bild davon machen, wie die konkrete Arbeit in diesem Betrieb aussieht.
Da liegt die Lösung nahe, den Interessenten zu einem Probe- oder Schnuppertag einzuladen. Doch Vorsicht, hier gibt es einige Fallstricke, die Unternehmen umschiffen sollten, denn Probearbeit und Schnuppertag haben ihre jeweils eigenen Regeln. Das haben auch die Richter am Bundessozialgericht entschieden (BSG, Az: B 2 U 1/18 R). Dabei macht weniger die Absprache den Unterschied als das, was während der Arbeitszeit passiert – und da kann dem Chef einiges auf die Füße fallen!
Was genau ist ein Schnuppertag?
Ein Schnuppertag ist wie ein unverbindlicher Besuch im Unternehmen. Der Interessent schaut sich um, lernt das Team kennen und bekommt einen Eindruck vom Arbeitsumfeld. Er oder sie bekommt keine festen Aufgaben oder Verpflichtungen, denn es geht vor allem ums gegenseitige Kennenlernen und nicht ums Arbeiten. Beispielsweise schaut der Bewerber eher zu, wie die Mitarbeiter die Aufgaben erledigen. Das heißt vor allem, dass er betriebsübliche Arbeiten nicht selbstständig erledigen darf. Kleinere Aufgaben oder Teilaufgaben sind dagegen erlaubt.
Der Betrieb darf den Schnupperpraktikant aus diesem Grund auch nicht dienstplanmäßig erfassen und ihm Arbeitszeiten vorschreiben. Dem Bewerber ist also freigestellt, ob und wann er im Betrieb erscheint und wie lange er bleibt. Es besteht daher weder ein Anspruch auf Bezahlung noch ein Versicherungsschutz. Passiert ein Unfall, springt die gesetzliche Unfallversicherung daher nicht ein.
In jedem Fall sollte ein solcher Schnuppertag schriftlich vereinbart werden, allein schon, um das Probearbeiten vom Arbeits- oder Praktikumsverhältnis abzugrenzen. Eine solche Vereinbarung sollte mindestens beinhalten:
Was ist der Unterschied zum Probetag?
Ein Probetag ist ein echter Arbeitstag auf Probe. Das heißt: Der Interessent übernimmt konkrete Aufgaben, arbeitet aktiv mit und wird – zumindest in der Regel – dafür auch bezahlt. Der Arbeitgeber darf also Anweisungen geben und es gelten arbeitsrechtliche Regeln für Sozial- und Unfallversicherung.
Diese Abgrenzung ist wichtig, jedoch ist das Papier auf dem Schnupper- oder Probetag vereinbart werden, geduldig. Denn im Streitfall kommt es darauf an, was während des Schnupper- oder Probetags tatsächlich passiert ist.
Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert
Genau darum ging es in dem Urteil des BSG. Geklagt hatte ein Mann, der einen Tag lang probeweise und ohne Bezahlung bei einem Entsorgungsunternehmen geholfen hatte, Mülltonnen zu leeren und dabei einen Unfall hatte. Er wollte diesen als Arbeitsunfall gewertet wissen, was das Unternehmen ablehnte – genauso wie das Sozialgericht Halle in der ersten und das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in der zweiten Instanz. Die Richter des BSG sahen den Sachverhalt jedoch anders: Zwar stand der Bewerber nicht als „Beschäftigter“ unter Versicherungsschutz, weil kein Beschäftigungsverhältnis bzw. eine auf Dauer angelegte Eingliederung vorgelegen habe. Dennoch habe der Kläger dem Gericht zufolge eine „dem Entsorgungsunternehmen dienende, dessen Willen entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert“ erbracht.
Damit sahen sie den Bewerber in einem „Wie-beschäftigt“-Verhältnis und daraus folgend als gesetzlich unfallversichert. Der Unfall war also ein Arbeitsunfall, denn die im Unternehmen verbrachte Zeit wurde vom Gericht nachträglich als Probetag eingestuft. Das heißt, sie war sowohl sozial- als auch unfallversicherungspflichtig.
Abgrenzung zu Praktikum und Probezeit
Ein Praktikum hat einen Lern- oder Ausbildungszweck – oft im Rahmen von Schule, Studium oder Berufsorientierung. Praktikanten sollen wie bei einem Schnuppertag vor allem Erfahrungen sammeln, nicht jedoch primär produktiv arbeiten. In der Regel handelt es sich dabei um einen längeren Zeitraum von mehreren Tagen. Je nach Art des Praktikums (Pflicht oder freiwillig) gelten unterschiedliche Regeln zur Vergütung und zur Versicherung.
Eine Probezeit ist noch einmal etwas anderes: Sie setzt immer einen Arbeitsvertrag voraus und umfasst die ersten Wochen oder Monate eines Arbeitsverhältnisses. Während der Probezeit können sowohl Chef als auch Mitarbeiter ordentlich und ohne Angabe von Gründen kündigen.
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