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Frisches Nass in alten Rohren

Das aktuelle Urteil zum Thema Bleirohre in der Haus-Installation sollte man kennen um seine Kunden für das Thema zu sensibilisieren. 

Urteil:

Ein mit Bleirohren ausgestattetes Haus weist einen Sachmangel gem. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB auf. Ein solcher unterliegt der Aufklärungspflicht auch dann, wenn noch kein akuter Sanierungsbedarf vorliegt, indes die ernsthafte Gefahr besteht, dass Blei im Rahmen der üblichen Nutzung austritt. Bei dieser Beurteilung sind die Grundsätze heranzuziehen, die der Bundesgerichtshof zum Verkauf von Grundstücken mit Altlastenverdacht entwickelt hat (vgl. nur Urteil vom 21. Juli 2017 – V ZR 250/15, Rz. 6). Unerheblich ist, wenn zum Zeitpunkt der Errichtung des Hauses die Verwendung von Bleirohren noch bedenkenfrei war.

Hier lesen Sie die Begründung zum Urteil!

Es waren die Römer, die auf die Idee kamen, das leicht formbare Blei zum Rohrwerkstoff zu machen. Bleirohre in der Wasserversorgung der Gebäude hielten sich dann auch bis in die frühen 70iger Jahre des vergangenen Jahrhunderts. In so manchem alten Kasten sind sie heute noch zu finden.

Die Aquädukte als Wassertransportwege sind heute längst außer Betrieb - Bleirohre sind in Anlagen aber heute noch zu finden

Getty Images/iStockphoto

Die Aquädukte als Wassertransportwege sind heute längst außer Betrieb - Bleirohre sind in Anlagen aber heute noch zu finden

Und genau das ist schlecht. Denn Blei ist ein Schwermetall. Von den Rohren aus wandert es ins Trinkwasser und wird dem Nutzer mit diesem Lebensmittel serviert. Beim Erwachsenen wird Blei ausgeschieden oder in den Knochen eingelagert. Bei Ungeborenen, Kleinkindern und Säuglingen führen schon geringe Bleidosierungen zu einer Beeinträchtigung der Blutbildung und der Intelligenzentwicklung. Blei ist daher alles andere als ein geeigneter Werkstoff für Trinkwasserleitungen.

Bei 0,01 ist Schluss

Auch die Grenzwerte, die die Trinkwasserverordnung für Blei im Trinkwasser festsetzt, machen das deutlich. Bis Dezember 2003 waren noch 0,04 mg/l Blei im Trinkwasser zulässig, seit dem 1. Dezember 2003 gelten 0,025 mg/l als Grenzwert. Ein Wert, der in der Regel überschritten wird, wenn Bleirohre Bestandteil der Installation sind. Ab dem 1. Dezember 2013 wurde ein Blei-Grenzwert von nur noch 0,01 mg/l amtlich. Daraus folgt, dass das Trinkwasser aus einer Hausinstallation, die ganz oder auch teilweise aus Bleirohren besteht, Grenzwerte überschreitet - und damit nach Trinkwasserverordnung gar kein Trinkwasser mehr ist. Nach den Festlegungen der Verordnung muss allerdings

-          die Körperpflege,

-          die Reinigung von Gegenständen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen

- die Reinigung von Gegenständen, die nicht nur vorübergehend mit dem            menschlichen Körper in Kontakt kommen

grundsätzlich mit Trinkwasser erfolgen. Und das wird schwer in einem Haus, in dem es den Grenzwerten nach gar kein Trinkwasser gibt. So gesehen kann die Empfehlung des Anlagenmechanikers an den Kunden nur lauten: Raus mit den Bleirohren!

Hinweis ist Pflicht

Je nach Umfang der noch im System befindlichen Bleirohre kann das natürlich einen ziemlichen Rundumschlag bedeutet. Aufgestemmte Wände, Fliesenschäden ohne Möglichkeit von Ersatz - das Ende der alten Bäder. Finanziell kommt auf den Hausbesitzer einiges an Kosten zu, sodass die Aktion „Bleirohre raus!“ nicht selten in die mittelfristige Sanierungsplanung geschoben wird. Werden die Bleirohre dann zunächst weiterbetrieben, muss der Hausbesitzer spätestens ab Dezember 2013 alle Wassernutzer des Gebäudes auf diesen Umstand hinweisen. So muss z. B. ein Vermieter seine Mieter anschreiben oder sich des Aushangs im Treppenhaus bedienen. Allerdings hat er nicht die Pflicht, gezielt nach Bleirohren zu suchen. Es genügt, wenn er die Nutzer dann über die Bleiproblematik und der damit verbundenen Grenzwertüberschreitung in Kenntnis setzt, nachdem er selbst davon erfahren hat – z. B. durch den Anlagenmechaniker, der zur Beseitigung eines Rohrbruchs die Wand aufmacht und die ungesunde Rohrpracht entdeckt.

Wohnen ohne Trinkwasser

Der pflichtgemäße Hinweis auf das Manko der Hausinstallation bedeutet auch, nicht unerhebliche Mängel an den vermieteten Wohnungen zuzugeben. Schließlich sind Wohnungen, in denen es kein Trinkwasser gibt, alles andere als Standard. Denkbar wäre es, dass Mieter somit eine mängelbehaftete Mietsache erkennen und sich bis zum Ausbau der Bleirohre der Kürzung der Miete bedienen. Diese Möglichkeit muss ein Anlagenbetreiber im Rahmen seiner Kostenüberlegungen in Sachen Renovierung der Trinkwasserinstallation auch berücksichtigen - je nach Größe des Gebäudes können sich auch Mietkürzungen empfindlich bemerkbar machen. Nicht selten ist der Kunde dann besser beraten, sofort in den sauren Apfel zu beißen und die Arbeiten in Auftrag zu geben.

So sollte es sein, dass alte Bleirohr (Bild-Mitte) wurde von der TW-Leitung abgetrennt.

So sollte es sein, dass alte Bleirohr (Bild-Mitte) wurde von der TW-Leitung abgetrennt.

Wo können noch Bleirohre zu finden sein?

Seit 1974 wurden deutschlandweit keine Bleirohre mehr installiert. Gebäude, deren Installation im Jahre 1974 oder später erstellt wurde, sind nicht betroffen. Aber auch in Häusern mit früherem Installationsdatum muss man nicht zwangsläufig auf Bleirohre treffen, da auch schon damals Kupfer- und Stahlrohre verarbeitet wurden.

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