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Neue Anforderungen beim hydraulischen Abgleich

Die einfache Bestätigung des hydraulischen Abgleichs einer Heizungsanlage im Förder-Antrag und in der Rechnung reicht nicht mehr aus!
Damit die BAFA weiterhin Wärmepumpen, Pellet-Heizkesseln, sowie den Kesseltausch durch einen Bonus fördert, muss in jedem Fall ein geeigneter Nachweis für den hydraulischen Abgleich vorgelegt werden. Dies gilt auch bei Anträgen zum regenerativen Kombinationsbonus und den Effizienzbonus.

Als geeignete Nachweis dienen Unterlagen, aus denen die Durchführung des hydraulischen Abgleichs auf Grundlage der VOB/C – DIN 18380 plausibel hervorgeht, dies können z.B. sein:


- Aufstellung der einzelnen Räume mit Raumheizlast, Heizleistung der Heizkörper,
Systemtemperaturen und Voreinstellwerten der Thermostatventile
- Anlagenschemata mit den Angaben der Heizkörper (Leistung, Volumenstrom,
Ventileinstellung, etc.)
- Ausdrucke von Berechnungsprogrammen für den hydraulischen Abgleich.

Wichtig ist die Angabe des Anlagenstandorts auf allen Berechnungsdatenblättern. Bei fehlenden Daten wie z.B. Fußbodenheizungen im Bestand kann mit plausiblen Erfahrungswerten gerechnet werden.

Zum Download: Leistungsbeschreibung für die Durchführung des hydraulischen Abgleichs von Heizungsanlagen, Quelle: VDZ (Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e.V.)

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