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Erwerbsminderungsrente

Das sollte man wissen

Seinen Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können, ist besonders für Handwerker ein Damoklesschwert. Der größte Teil der Betroffenen wird mehr als zehn Jahre vor Beginn des Ruhestands so krank, dass er nicht mehr arbeiten kann.

Zur Überbrückung soll die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung helfen. 350.000 Personen stellen pro Jahr einen Antrag, jedoch nur rund die Hälfte davon wird genehmigt.

Welche Krankheiten sind am häufigsten für Erwerbsun­fähigkeit verantwortlich?

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung waren 2019 die häufigsten Gründe für eine Erwerbsminderungsrente psychische Störungen. Sie machten mit 41,7 Prozent den Löwenanteil aus. Krebserkrankungen (14,1 Prozent) und Orthopädische Erkrankungen (12,5 Prozent) folgen auf den Plätzen zwei und drei.

Weitere Ursachen:

Herz- und Kreislauferkrankungen (9,4 Prozent)

Krankheiten des Nervensystems (7,3 Prozent)

Krankheiten des Atmungssystems (3,5 Prozent)

Krankheiten des Verdauungssystems (3,4 Prozent)

Andere (8,2 Prozent)

Wer kann Erwerbsminderungsrente beantragen?

Antragsteller müssen drei versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllen. Sie müssen:

1. mindestens fünf Jahre Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen sein,

2. in den letzten fünf Jahren vor dem Antrag drei Jahre pflichtversichert gewesen sein und

3. noch unter der Regelaltersgrenze für die „normale“ Altersrente sein.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Im Schnitt erhalten Erwerbsminderungsrentner gut 776 Euro pro Monat – nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung (Zahlen aus 2018). Die individuelle Höhe hängt ab vom Rentenanspruch, den Arbeitende bis dahin erworben haben. Dabei spielen die Entgeltpunkte, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert eine Rolle. Auskunft gibt zum Beispiel die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Dort wird die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente angegeben.

Den vollen Betrag bekommen Sie, wenn Sie nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Das gilt nicht nur für seinen Beruf, sondern in allen Berufen. Zur Hälfte wird der Betrag gezahlt, wenn Sie weniger als sechs, aber mehr als drei Stunden täglich arbeiten können. Bei mehr als sechs Stunden täglich, gibt es keinen Rentenanspruch.

Wie stelle ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente?

Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, stellen Sie einen Antrag bei der Rentenversicherung. Diese prüft, ob Sie einen Anspruch haben. Anwaltliche Hilfe oder Unterstützung vom VdK kann bei der Beschaffung der Nachweise übrigens nicht schaden. Rechnen Sie darüber hinaus mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit. Maximal wird die Erwerbsminderungsrente bis zum Eintritt in die Altersrente gezahlt.

Wie Altersrentner, die vorzeitig in Ruhestand gehen, müssen auch Erwerbsminderungsrentner für jeden Monat, den sie vor einer festgelegten Altersgrenze einen Antrag stellen, einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen. Dieser ist jedoch auf maximal 10,8 Prozent begrenzt.

Darf ich zur Erwerbsminderungsrente etwas dazuverdienen?

Bei einer Teilrente liegt die Hinzuverdienstgrenze bei mindestens 14.798,70 Euro, sie wird aber immer individuell ermittelt. Erhalten Sie eine volle Rente, gilt eine Grenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr. Verdienen Sie mehr, kann die Rente gekürzt werden. Es werden dabei sowohl berufliche Tätigkeiten als auch Vergütungen für Ehrenämter berücksichtigt.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Im Jahr 2018 wurden mehr als 49 Prozent der Anträge abgelehnt. Erhalten Sie eine komplette Ablehnung oder Sie nur die halbe Rente, können Sie Widerspruch einlegen. In der Regel schickt die Versicherung dann einen Gutachter. Wird der Widerspruch erneut abgelehnt, können Sie beim Sozialgericht klagen. Der Vorteil: Dann haben Sie die Chance auf einen neutralen Gutachter. Diesem folgt das Gericht auch meistens.

Grundsätzliches kann man in diesem Bericht nachlesen. Das Thema Erwerbsminderung ist jedoch sehr komplex

Bild: andyller - stock.adobe.com

Grundsätzliches kann man in diesem Bericht nachlesen. Das Thema Erwerbsminderung ist jedoch sehr komplex

AUTOR

Autorin dieses Beitrags ist Dörte Neitzel,
die als Diplom-Volkswirtin und freie Autorin an ­Wirtschafts- und Management­themen arbeitet.

Bild: D. Neitzel

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