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Überstunden leisten und richtig ausgleichen

Schau in deinen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag und den geltenden Tarifvertrag. Wichtig ist auch eine Betriebsvereinbarung: die gemeinsamen Regeln von Arbeitgeber und Betriebsrat. Hier kann stehen, wann Überstunden anfallen und wie sie ausgeglichen werden.

Was als Überstunde zählt

Überstunden sind Stunden über deine vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus. Sind 40 Wochen­stunden vereinbart und du arbeitest 42, sind das grundsätzlich zwei Überstunden. Bei einem Arbeitszeitkonto kann ein längerer vereinbarter Ausgleichszeitraum zählen.

Mehrarbeit bezeichnet häufig Arbeit über die gesetzliche Regelarbeitszeit hinaus. Für Erwachsene sind das acht Stunden pro Werktag. Bis zu zehn sind erlaubt, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Schnitt acht Stunden eingehalten werden. Samstag ist ein Werktag, Pausen sind keine Arbeitszeit. Tarifverträge können „Mehrarbeit“ anders definieren.

Unter 18 gelten grundsätzlich höchstens acht Stunden täglich und 40 pro Woche. Unter bestimmten Voraussetzungen sind achteinhalb Stunden täglich erlaubt.

Wann du länger bleiben musst

Dein Chef darf deine vereinbarte Arbeitszeit grundsätzlich nicht einfach verlängern. Eine Pflicht zu Überstunden kann bestehen, wenn

  • dein Arbeits- oder Ausbildungsvertrag eine wirksame Regelung enthält,
  • ein für dich geltender Tarifvertrag Überstunden vorsieht,
  • eine wirksame Betriebsvereinbarung sie regelt oder
  • du und dein Arbeitgeber die zusätzliche Arbeit im Einzelfall vereinbaren.

Eine Anordnung allein schafft noch keine Pflicht. Auch bei vereinbarten Überstunden gelten die gesetzlichen Grenzen. Überstunden sollen in deiner Ausbildung die Ausnahme bleiben und dem Lernen dienen. Du darfst damit nicht fehlendes Personal ersetzen.

Eine Ausnahme sind echte Notfälle, etwa ein Brand oder eine Überschwemmung, die den Betrieb bedrohen. Ein Großauftrag oder verspätetes Material reichen dafür nicht. Unter 18 darfst du bei unaufschiebbaren Notfallarbeiten nur einspringen, soweit Erwachsene nicht zur Verfügung stehen. Diese Zusatzstunden sind innerhalb von drei Wochen durch Freizeit auszugleichen.

Wird dein Einsatz von 7 bis 14 Uhr auf 10 bis 17 Uhr verschoben, entstehen bei gleichen Pausen keine Überstunden.

Wann Überstunden bezahlt werden

Die Bezahlung richtet sich zunächst nach Vertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Fehlt eine Regelung, kann trotzdem ein Anspruch bestehen, wenn die zusätzliche Arbeit nur gegen Bezahlung zu erwarten ist. Einen Überstundenzuschlag gibt es nicht automatisch; dafür braucht es eine entsprechende Vereinbarung.

Die Stunden müssen deinem Arbeitgeber zuzurechnen sein: Er hat sie etwa angeordnet, nachträglich genehmigt oder davon gewusst und sie hingenommen. Auch zugeteilte Arbeit, die nur mit Überstunden zu schaffen ist, kann zählen. Bleib deshalb nicht eigenmächtig länger. Notiere Datum, Beginn, Ende, Pausen, den Anlass und wer die Zusatzarbeit beauftragt hat.

Für dich als Azubi gilt: Arbeit über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinaus muss zusätzlich vergütet oder durch entsprechende Freizeit ausgeglichen werden. Das schreibt das Berufsbildungsgesetz vor.

Freizeit statt Geld

Statt einer Auszahlung kannst du bezahlte Freizeit erhalten. Dafür braucht es eine passende Regelung oder Vereinbarung. Ein Arbeitszeitkonto erfasst deine zusätzlichen Stunden und ihren späteren Abbau.

Wer den Zeitpunkt bestimmt, hängt von euren Regeln ab. Darf dein Arbeitgeber ihn festlegen, muss er deine Interessen angemessen berücksichtigen. Gibt dein Vertrag dir freie Verfügung über das Zeitguthaben, kann er den Termin nicht vorgeben. Stimme freie Tage vorher ab.

Freizeitausgleich ist kein Urlaub. Wirst du an einem bereits verbindlich festgelegten Ausgleichstag krank, werden die Stunden grundsätzlich nicht wieder gutgeschrieben. Eine günstigere tarifliche oder vertragliche Regelung kann etwas anderes vorsehen.

Überstunden im Gehalt

„Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ heißt: Es gibt dafür kein zusätzliches Geld. Als pauschale Vertragsklausel ohne erkennbare Grenze ist das regelmäßig unwirksam. Bei Beschäftigten kann eine klar begrenzte Stundenzahl zulässig sein. Der gesetzliche Mindestlohn muss eingehalten werden. Für Azubis bleibt der Anspruch auf zusätzliche Vergütung oder Freizeit bestehen.

Wann Ansprüche verfallen

Zahlungsansprüche für Überstunden verjähren normalerweise nach drei Jahren. Die Frist beginnt grundsätzlich am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du die maßgeblichen Umstände kennst. Ein 2026 fälliger, bekannter Anspruch verjährt regelmäßig Ende 2029. Wirksame Ausschlussfristen können kürzer sein, etwa drei Monate ab dem Zeitpunkt, an dem die Zahlung fällig wird. Fordere deinen Ausgleich rechtzeitig und nachweisbar ein.

Die Bezahlung deiner zusätzlichen Stunden ist grundsätzlich steuerpflichtig; auch Sozialabgaben fallen an. Für Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschläge können besondere Regeln gelten.

1 Dein Chef darf deine vereinbarte Arbeitszeit grundsätzlich nicht einfach verlängern.

2 Einen Überstundenzuschlag gibt es nicht automatisch; dafür braucht es eine entsprechende Vereinbarung.

Wer während seines Überstundenausgleichs als Freizeit krank wird, bekommt die Zeit nicht gutgeschrieben.

Bild: baranq - stock.adobe.com

Wer während seines Überstundenausgleichs als Freizeit krank wird, bekommt die Zeit nicht gutgeschrieben.

Autorin

Dörte Neitzel
arbeitet als Diplom-­Volkswirtin und freie Autorin an Wirtschafts- und ­Managementthemen.

D. Neitzel

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